Hallo Jürgen und Marcus,
wir können diese Diskussion hier abkürzen. Es ist richtig, dass vor einigen Jahren Kandidaturen erst auf der MV erklärt oder ergänzt wurden. Die Satzung sagt allerdings, dass Wahlvorschläge vier Wochen vor der MV beim Vorstand eingehen müssen, was spätere Nominierungen ausschließt. Seit mindestens 2009 wurde das so gehandhabt, seit 2010 auch für die Kassemprüfer (die Satzung unterscheidet hier nicht). Wer also kandidieren möchte, sollte seine Kandidatur auf jeden Fall bis spätestens 18. Februar 2011 erklären.
Beste Grüße Sebastian