Jutta Heidenreich juttaheidenreich@outlook.com wrote:
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Und weil Richard gefragt hat: gerade weil ich die Satzung gelesen habe, stelle ich meine Fragen. Das Präsidium hat die Aufgabe, die Geschäftsführung des Vorstands zu kontrollieren und zu beaufsichtigen, bestellt und entlässt ihn und schließt auch die Anstellungsverträge mit ihm ab. Es gibt, soweit ich das erkennen kann, ein ziemlich deutliches Abhängigkeitsverhältnis des Vorstands vom Präsidium. Letzteres hat auf jeden Fall die Möglichkeit, sich im Konfliktfall mit dem Vorstand durchzusetzen. Wenn der Vorstand, wie es ja auch Jan bestätigt hat, die Projektvergabe verantwortet, er aber gleichzeitig vom Präsidium abhängig ist, braucht es nicht viel Kreativität, um sich auszumalen, wie tatsächlich gewollte Interessenskonflikte ablaufen würden. Wenn es in solchen Fällen ausreichen würde, einfach von den guten Absichten und der fraglosen Objektivität aller Beteiligten auszugehen, bräuchte es gar keine festen Regelungen und Prozesse für den Umgang mit Interessenskonflikten. Diese Herangehensweise wäre aber völlig naiv: in den Fällen, wo Interessenkonflikte zu schädlichen Entscheidungen geführt haben (gottlob nicht bei Wikimedia), waren eben gerade keine guten Absichten und/oder keine Objektivität gegeben.
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Wikimedia Deutschland hat seinen Sitz in Berlin. Jemand, der Deinen Fantasien bei einer Vertragsvergabe folgen würde, würde sich bald mit Middelhoff eine Zelle teilen.
Und das Schöne daran: Es spielt dabei keinerlei Rolle, ob Geld fließt, oder irgendein Vertragsverhältnis besteht, oder eine Entscheidung einfach davon getragen wird, Jutta zu ge- fallen. Es reicht bereits, wenn Wikimedia Deutschland ein Schaden entsteht.
Tim