Am 25.10.2011 12:25, schrieb Tobias Oelgarte:
Ich wurde gerade auf diese Entscheidung des BGH aufmerksam gemacht:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht...
oder etwas anders beleuchtet
http://www.golem.de/1110/87264.html
Mag uns zwar nicht direkt betreffen, schießt aber dennoch in die gleiche Richtung, wie das italienische Gesetz.
nya~
Ich sehe hier keinen gravierenden Unterschied zur bisherigen Praxis. Der BGH sagt jetzt (ganz verkürzt):
a) A kann sich bei B beschweren b) B kann löschen oder Beweise einfordern c) A muss ggfs. Beweise liefern d) Wenn B die Beweise nicht anerkennt, bleibt A nur die Möglichkeit zur Klage
Das ist IMO ziemlich weit weg von Italien. Oder habe ich einen wichtigen Punkt übersehen?
Ich sehe auch keinen substantiellen Unterschied zum bisherigen Vorgehen in der Wikipedia, die durch WP:BIO [1] definiert ist.
Raimond.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Artikel_%C3%BCber_lebende_Personen