Wertes Präsidium,
auch wenn ich damit sicher meinen Beliebtheitsfaktor bei Euch noch weiter senke, so das überhaupt noch möglich ist, muss ich doch gegen den angekündigten Satzungsverstoß protestieren.
Ich habe soeben per E-Mail die Unterlagen für die Fernwahl bekommen. In dieser Mail heißt es wörtlich: *"Der Geschäfts- und Finanzbericht werden als Jahresbericht 2014 auf der 16. Mitgliederversammlung vorliegen. Der Link zum PDF des Jahresberichts 2014 wird Dir zusammen mit dem Protokoll der 16. Mitgliederversammlung per E-Mail zugesendet werden."*
Das ist absolut inakzeptabel. Es ist den Vereinsmitgliedern nicht zuzumuten, Geschäfts- und Finanzbericht erst während der laufenden MV zu lesen und sich ein Urteil darüber zu bilden. So können auch kaum Nachfragen dazu gestellt werden, da diese Dokumente i. A. auch keine leichte Kost sind, und die Bilanzierung nach IDW HFA 21 nicht gerade selbst erklärend ist. Die Zugänglichmachung mit dem Protokoll *nach* der MV ist dabei nicht allzu hilfreich.
In unserer Satzung heißt es in § 8 (2): *"Die Unterlagen für diese Fernwahl sind auf Antrag des Mitgliedes spätestens zwei Wochen vor der Versammlung zu verschicken. Ihnen ist auch der Geschäftsbericht und der Finanzbericht beizufügen."* Das ist für eine sinnvolle Beschäftigung mit diesen Unterlagen unerlässlich. Der Passus "auf Antrag des Mitgliedes" ist durch die generelle Versendung obsolet.
Selbstverständlich können diese Berichte digital oder per Link versendet werden, das ist heutzutage und speziell für unseren Verein sicher kein Problem. Allerdings hat dies wie in der Satzung vorgesehen 2 Wochen vor der MV zu erfolgen, und nicht erst *auf* der MV.
Beste Grüße, Steffen