als nette ablenkung von der geld-diskussion bezüglich fundraiser scheint jimmy wales auf foundation-l gerade daran gefallen zu finden, ein mitglied des chapters vorstandes durch die foundation zu benennen [1]. in der schweiz gibt es soweit ich weiss von den mitgliedern gewählte vorstände [2], die nicht (im wikimedia chapters fall) aus der wikimedia bewegung bezahlt werden dürfen - aufwandsentschädigungen ausgenommen.
wie schaut hier die situation in deutschland und österreich rechtlich aus, irgendwie sehe ich das zumindest im wikipedia artikel zum deutschen vereinsrecht nicht so klar [3]? wie ist das bei uli hoeness und dem fc bayern zb - falls man das überhaupt vergleichen kann?
[1] - http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2011-September/067759.html [2] - http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Schweiz) [3] - http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland)
lg, rupert