Am 26.11.2010 14:56, schrieb Nadine Stark:
Am 26.11.2010 12:23, schrieb Kurt Jansson:
Am 26.11.2010 10:47, schrieb Nadine Stark:
Allein durch die Wahl der gGmbH als "Tool der Wahl" hat dieses bereits ein Eigenleben welches dem Vereinsleben von WMDE und damit aus der Mitgliederversammlung maximal entzogen ist.
Meinem Verständnis nach liegst Du hier falsch. Das Ding gehört dem Verein, womit die Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins natürlich vollständige Kontrolle über es ausüben kann.
Worin genau liegt nach deinem Verständis die "natürlich vollständige Kontrolle"? Wie genau soll die MV von WMDE auf die gGmbH Kontrolle ausüberen, wenn der Vorstand von WMDE zukünftig nur alle paar Jahre (3-5) gewählt wird, wenn ich den Vorschlag des Vorstandes richtig verstehe? Wie genau sieht "vollständige Kontrolle" aus, wenn über die Finanzen und Verträge in den regelmäßig nur einmal jährlich stattfindenden MVen gesprochen wird? Wie sieht "vollständige Kontrolle" aus, wenn auch die Gesellschafterversammlung der gGmbH nur einmal jährlich (minimum wie im Verein) stattfindet? Wie sieht "vollständige Kontrolle" aus, wenn zB auf der letzten MV keine Daten zu den laufenden Kosten (wie hoch sind die Fixkosten von WMDE) bekannt gegeben werden, trotz nachfrage?
Ich schrieb "vollständige Kontrolle [...] ausüben *kann*". Wie die Mitgliederversammlung dies in der Praxis ausgestaltet, steht ihr frei. Wenn Du die bisherigen oder zukünftig geplante Verfahren zu lasch findest, solltest Du entsprechende Anträge vorbereiten, die für eine stärkere Kontrolle sorgen. Das gilt für Verein wie gGmbH.
Viele Grüße Kurt