Am 11.02.11 15:27 schrieb Marcus Cyron:
Nö. Der Kandidat verzichtet dann aber auf die Briefwähler. Was mittlerweile fast zu einer automatischen Nichtwahl führt.
Ich schrieb:
Kann nicht richtig sein. Wenn die Briefwahl möglich ist, müssen alle Briefwähler vorab wissen, wer kandidiert, sonst könnten sie ihr Mitgliedschaftsrecht nicht auf diesem Wege ausüben.
Was ist daran so schwer verständlich? Wie könnte ein Kandidat auf ein persönliches Recht aus der Mitliedschaft eines anderen verzichten?
Ich will jetzt keine Haare spalten, aber das sind tatsächlich gesellschaftsrechtliche Basics.
Jürgen.