Hej,
Am 11. Mai 2010 15:29 schrieb Sebastian Moleski sebastian.moleski@wikimedia.de:
- S 1 - Darlehen: Hier wird die Geschäftsordnung um einen Passus zur
Zustimmungsregelung für Darlehen und deren Dokumentation ergänzt. Der Entwurf kommt vom Schatzmeister.
Diese Geschäftsordnung muss dann aber erst durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden, richtig? Das ist dann, sofern es keine außerordentliche MV gibt, erst in einem Jahr. Macht es Sinn, die Vereinssatzung dahingehend zu ändern, derartige Anträge per Briefwahl zu entscheiden? Nachteilig ist dabei die fehlende Diskussionsmöglichkeit im Plenum, andererseits können Anträge zeitnah entschieden werden und die MV wird entlastet.
Ich kenne dies beispielsweise aus der Deutschen Physikalischen Gesellschaft: Dort werden Wahlen zum Vorstand und Satzungsänderungen grundsätzlich per Briefwahl durch die 55.000 Mitglieder entschieden, die Mitgliederversammlung und iirc Entlastung selbst ist dann eher eine kleine Runde.
vg aus Stockholm, pls