Am 29.12.2010 11:35, schrieb Thomas Koenig:
Maria, On 12/29/2010 11:16 AM, Maria Schiewe wrote:
Wenn wir der Meinung sind, dass ein Antrag gut für die Entwicklung des Vereins ist, dann sollen die Mitglieder darüber informiert sein. Wenn dies nicht der Fall ist, ebenso. Wir sind keine neutralen Statisten, die dabei stehen und die Entscheidungen nur abwarten. Natürlich versuchen wir die Entscheidungen zum Wohle des Vereins zu beeinflussen. Dafür sind wir doch gewählt.
Nein, ihr seid dafuer gewaehlt, den Verein nach aussen zu vertreten und die Geschaefte zu fuehren, bzw. die Geschaeftsfuehrung zu kontrollieren. Ihr seid nicht dafuer gewaehlt. den Verein fuer oder gegen einzelne Mitglieder bzw. derer Antraege zu vertreten.
Ich kann in der Satzung die Einschränkung auf die Vertretung nach außen nicht finden, erst recht nicht das (mMn absurde) Verbot der Vertretung nach innen. Würdest Du mir die betreffende Stelle der Satzung bitte nennen?
Stepro