Hallo Martina,
On 27.11.2010 15:07, Martina Nolte wrote:
- Es gibt keinen Vorschlag vom Vorstand sondern von der Arbeitsgruppe
Verantwortungsstruktur.
Naja, genau genommen, müsste es heißen "von Teilen des Vorstands und einem Anwalt des Vereins". Die beiden Mitgliedervertreter in der AG jedenfalls haben den jetzigen Vorschlag nicht mitgestaltet.
Ja, schade eigentlich, oder? Du hast dich mit fadenscheinigen Argumenten aus deiner Verantwortung gestohlen (und damit gerade erst die Möglichkeit der Mitglieder eingeschränkt, an der Vorbereitung mitzuwirken). Und Olaf erklärt im Forum, auf eine Gelegenheit zur Diskussion auf seinen Vorschlag gewartet zu haben - ohne diesen Wunsch mal explizit geäußert zu haben oder auch nur seinen Vorschlag in der Arbeitsgruppe zu präsentieren, soweit ich weiß.
Entscheidungen werden getroffen von den Leuten, die an der Entscheidungsfindung mitmachen. Wer sich dem absichtlich entzieht, kann sich meiner Meinung nach im Anscbluss nicht darüber beschweren, nicht mitgestaltet zu haben.
Von Olaf gibt es ja statt dessen einen Alternativvorschlag, den auch ich sehr unterstützenswert finde. Er ist in der Kürze der Zeit nur noch nicht in konkrete Vorschläge zu Satzungsänderungsanträgen gemündet.
Olafs Vorschlag enthält im Ansatz, nämlich der Community mehr Möglichkeiten bei der Verteilung von Projektgeldern zu eröffnen, ein paar sehr gute Ideen. Seine Lösung in dieser Ausführung ist aber ein bürokratisches Monster, die schon daran krankt, dass nicht klar ist, welches Problem eigentlich gelöst werden soll, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, und warum gerade diese Lösung am besten geeignet ist, das Problem zu beheben.
Ist der Verein vorsteuerabzugsberechtigt? Vermutlich bestenfalls für bestimmte Geschäftsbereiche wie etwa bei Lizenzvergaben? Wenn hierin ein Unterschied zwischen Verein und GmbH besteht, was ich stark vermute,
Da vermutest du leider falsch. Das Recht zum Vorsteuerabzug ist unabhängig von der Gesellschaftsform. Der Wikipedia-Artikel zum Vorsteuerabzug erklärt das ausreichend gut.
An dieser Stelle mal ein allgemeiner Appell: der Verein wird von hochqualifizierten Experten beraten. Wir haben eine exzellente Kanzlei und eine exzellte Steuerberatungsfirma, die für gutes Geld guten Rat geben. Diesen Rat nutzt der Vorstand und der Geschäftsführer regelmäßig. Es muss sich also kein Mitglied wirklich Sorgen machen, dass wir relevante rechtliche Zusammenhänge nicht bereits berücksichtigt haben. Das soll natürlich nicht heißen, dass wir nicht auch Rat von Mitgliedern und anderen Personen annehmen, die dafür qualifiziert sind.
Ich habe auch die Vereinbarung mit der Foundation so verstanden, dass die Spendeneinnahmen erst nach Abzug der hierfür eingesetzten Kosten geteilt werden. Oder akzeptiert die WMF eine anteilige Kostenabrechnung aus dem Verein statt aus der gGmbH?
Ich kann dir nicht folgen. Wie in der FAQ zur Fördergesellschaft ausgeführt (http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Deutschland/F%C3%B6rdergesellschaft...), geht die Hälfte der Einnahmen, die in Deutschland gesammelt werden, nach Abzug der dabei entstandenen Kosten, an die Foundation. Wo genau diese Kosten entstehen, ist dafür nicht relevant.
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