Michail,
Sie möchte dir erstens mitteilen, dass die Geschäftsordnungen in ihrer aktuellen Fasssung, wie sie am 24. März 2010 beschlossen wurden, bereits veröffentlicht wurden und auch den Mitgliedern in den nächsten Tagen zugehen. Und sie möchte dir zweitens mitteilen, dass der Vorstand selbstverständlich seiner Pflicht nach Satzung §8 Abs. 1 nachkommt und diese durch die Mitgliederversammlung genehmigen lässt.
Sehe ich das richtig, dass die aktuelle GO als die vom 13.1.2009 ist, weil die Aenderungen vom 24.3.2010 ja noch nicht genehmigt sind? Nicht nur dann waere es doch gut, wenn man die alte und die neue dort eintragen wuerde, so koennte man die Veraenderungen leichter beurteilen.
Fossa