2008/6/23 Achim Raschka achim_raschka@gmx.de:
Ich halte es allerdings an der Stelle für kritischer, ad hoc ohne Beteiligung der Briefwähler eine Reduzierung der Vorstandsmitglieder zu beschliessen - wie diesmal geschehen.
Formal war es ein andere Beschluss: Nicht mehr als drei Menschen zu wählen. Die Vorgabe (wie Tim schon sagt) von "maximal 6" wurde nicht angefasst.
Wenn durch eine solche Spontanentscheidung zudem Briefwahlstimmen ungültig werden ist sie imho schlicht nicht beschließbar und hätte den Briefwählern bereits vorab bekannt gegeben werden müssen (grammatikalisch richtig?). Das ist keine Kritik am Beschluss - den ich mittrage - sondern ein Hinweis darauf, dass ich mir nicht sicher bin, ob diese Entscheidung überhaupt hätte fallen dürfen.
Es gibt zig andere Konstellationen, in denen es zu ähnlichen Problemen kommen kann. Alleine die Möglichkeit von Spontankandidaturen ist hier ein Szenario, das am Ende auch den Briefwählern eine andere Ausgangslage verschafft als den Vor-Ort-Wählern (allerdings dann ohne Totalschaden der Stimmzettel).
Wenn es machbare Alternativen gibt, gerne - wenn die Alternative der Anwesenheitszwang ist bitte ich davon Abstand zu nehmen.
Grundsätzlich ist die Anwesenheit auf einer MV der Normalfall, gleiches gilt auch für die Briefwahl bei parlamentarischen Wahlen. In der Regel wird halt die Briefwahl als das kleinere Übel angesehen (beispielsweise gegen eine Verzerrung des Ergebnisses aufgrund einer Selektion der Mitglieder nach Mobilität, Freizeit oder Spritgeld).
Mathias
Mathias