On Sun, Nov 16, 2008 at 9:17 PM, Achim Raschka achim_raschka@gmx.de wrote:
P.S. Die Strafanzeigen gegen einen Wikipedianer und zwei Benutzer anderer Websites will Heilmann indes nicht aufgeben.
Neutral angefragt (ohne Kenntnis der konkreten Person und des konkreten angeklagten Inhalts):
Gibt es seitens des Vereins Überlegungen, die Rechtsvertretung des Wikipedianers, der aufgrund seiner Arbeit an den Inhalten der Enzyklopädie angezeigt wurde, zu übernehmen? Meines Wissens wäre das ja die erste strafrechtliche Aktion gegen einen Wikipedianer aufgrund seiner inhaltlichen Beiträge in unserem Projekt.
Jetzt mal von mir dazu als Vereinsmitglied ohne Vorstandsamt:
Fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft bei dem oder der Wikipedianerin überhaupt eine strafbare Handlung erkennen kann und nicht bald einfach einstellt.
Viele Detailfragen wie beispielsweise, ob die Wikimedia Foundation überhaupt juristisch gezwungen werden kann, Daten über diesen Nutzer herauszugeben oder ob sie überhaupt Daten hat, liegen noch dazwischen. Da Wikimedia Deutschland über diese Daten nicht verfügt, läge es zuerst an der oder dem NutzerIn, sich an den Verein zu wenden und abzusprechen, ob juristischer Beistand gewünscht wird und ob es im Interesse des Vereins läge, hier aktiv zu unterstützen.
Mathias