Am Mittwoch 01 Dezember 2010, 16:07:43 schrieb Sebastian Moleski:
Nur der Theorie wegen (Maria hat ja bereits zugesagt): es ist möglich, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, sofern ein Nachrücken "nicht möglich ist". Die Weigerung eines Beisitzers erfüllt diese Bedingung nach Aussage unseres Vereinsjuristen nicht.
also erstmal darf der Vorstand IMMER eine außerordendliche MV einberufen, "wenn es das Interesse des Vereins erfordert" (§8,5). Zweitens braucht der Verein einen Schatzmeister (§10,1), die nicht-Besetzung des Postens (weil z.B. kein Besitzer will oder schlicht kein Besitzer mehr übrig ist (weil alle zurückgetreten sind, statt den Posten zu übernehmen)), rechtfertig also zusätzlich eine außerordenliche MV (nach §10,5) (selbst wenn der Restvorstand die nicht haben wollte). Wenn Maria aber den Posten übernehmen möchte, ist die ganze Diskussion eh' nur akademischer Natur. Alle weiteren Vorschläge zu Änderung der Satzung sind bei der aktuellen außerordentlichen MV schwer durchzuführen (weil niemand weiß, ob der Umbenennung Vostand→Präsidium durchkommen und somit weitere Satzungsänderungen eventuell falsch formuliert sind); wir können uns dazu also frühstens zu der regulären MV Gedanken machen.
Mit freundlichen Grüßen DaB.