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Hallo DaB,
vielen Dank für deine Antwort.
irgendwie widersprichst du dir da – einmal möchtest du alle Mitglieder erreichen können (also Empfangszwang), mal soll der Empfang freiwillig sein (wie auf dieser ML oder wg. mir in einem Forum).
Ich sehe hierin keineswegs einen Widerspruch in sich. Der Kommunikationskanal wurde von mir nicht näher spezifiziert. Per definitionem sollen aber alle Mitglieder darauf Zugriff haben; ihre E-Mail-Adressen könnten also automatisch in einem wie auch immer gearteten System hinterlegt werden (Authentifizierung) und müssten von den Mitgliedern, sofern Interesse an einer Vereinskommunikation besteht, aktiviert werden (Freiwilligkeit). Grundsätzlich stellt der Verein damit aber einen Kommunikationskanal zu den Mitgliedern bereit; ob und wie jedes einzelne Mitglied diesen nutzen möchte, entscheidet es selbst.
Und um eine außerordentliche MV beantragen zu können, musst du BTW. mitnichten alle Mitglieder erreichen können, sondern nur 10% (das wäre AFAIK ungefähr 50 bis 70 Mitglieder) – das sollte auf dieser ML machbar sein, wenn ich mir Tims Zahlen ansehe.
Mit Verlaub, deine Aussage ist nicht korrekt. Man muss 10% der Mitglieder *überzeugen* können, sich einem entsprechenden Antrag anzuschließen. Einem Antrag schließen sich mit großer Wahrscheinlichkeit niemals alle Personen eines Personenkreises an. Welche Möglichkeiten hat man also, wenn man die Grundgesamtheit gar nicht ansprechen kann?
Für mich grenzt dieser Punkt auch an Verständnislosigkeit: Was macht ein Verein für einen Sinn, wenn ich doch nicht einmal mit den Mitgliedern kommunizieren kann? Dient ein Verein als Gemeinschaft nicht schon in seiner Definition diesem Zweck?
Wer nicht partizipieren oder kommunizieren möchte, ist in meinen Augen ein Fördermitglied oder ein Spender, nicht aber ein ordentliches Vereinsmitglied. - --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com