Hallo, Am Mittwoch 19 Mai 2010 12:39:06 schrieb B.Eng. René Schwarz:
Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das Recht, Fragen und Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).
das mag ja sein (ich hab's nicht nachgesehen): Aber dazu musst du nun mal auf eine MV KOMMEN! (nebenbei gibt dir unsere Satzung eh' das Recht, Fragen und Anträge zu stellen – auf der MV).
Mit freundlichen Grüßen DaB.