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Hallo Mathias,
Am 01.10.2010 14:21, schrieb Mathias Schindler:
Kannst du mir sagen, ob du einen Punkt in Satzung oder anderen Vereinsdokumenten nennen, aus dem sich eine Verpflichtung ergibt, dass der Verein an alle Mitglieder etwas rundzuverschicken? Wenn nein, würdest du so eine Regelung befürworten und wenn ja, soll dies jedem Vereinsmitglied offen stehen, wie oft, zu welchen Themen in welchem Umfang?
Nach Rücksprache mit einem Juristen gibt es keine Verpflichtung seitens des Vereins, eine E-Mail von mir an die Mitglieder weiterzuleiten. Insofern ist dies auch meinerseits als Bitte formuliert.
Jedoch bin ich mit meinem Anliegen berechtigt, die Herausgabe der Mitgliederliste zu fordern. Die Begründung dafür ergibt sich hier (ich möchte jetzt nicht den gesamten Text zitieren): http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=117794&rechtcheck=2
Ich achte jedoch die Selbstbestimmung der Verwendung der persönlichen Daten der Vereinsmitglieder und möchte den Weg gehen, mit dem ich nicht in Berührung dieser Daten komme. Deshalb bitte ich den Verein nochmals dringend, meine Bitte zu erfüllen, um uns diesen -- für alle Parteien -- unangenehmen Weg zu ersparen.
Ist es dir vielleicht jetzt angenehmer, die Verteilung einer E-Mail durch die Geschäftsstelle zu tolerieren?
Beste Grüße, René - --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com