pbirken@gmail.com (P. Birken) am 04.10.11:
dirkingofranke@googlemail.com: Ich finde es mindestens problematisch, wenn WMDE bestimmensoll, welche der auf de.wp und auf commons geltenden Regeln gut sind, und damit durch WMDE unterstützt werden sollen, und welche Regeln böse sind, und damit nicht unterstützt werden dürfen. Soweit ich sehe, gibt es Uploads, und diese sind den Bestimmungen von Commons entsprechend lizensiert?.
Es ist ja nicht so, als ob WM-DE das nicht schon machen würde, beispielsweise werden (oder wurden zumindest meinerzeit) an den Verleih der Blitzlichtanlage Bedingungen an Auflösung und Lizenz der Uploads geknüpft. Das finde ich auch gut, es ist schlimm genug, dass die Foundation diese Lizenzen auf Commons zulässt, aber das heißt ja nicht, dass WM-DE das unterstützen müsste.
Für die Ablehnung von GNU-FDL 1.2 gibt es handfeste Gründe, die sich aus dem Vereinsziel von Wikimedia Deutschland ergeben: Sie erschwert die Nachnutzung in starker Weise und ist damit für die Verbreitung von freiem Wissen nicht gut geeignet.
Was genau ist euch alten Hasen am Begriff "Mehrfachlizensierung" unverständlich?
Eine der drei im gezeigten Beispiel verwendeten Lizenzen entspricht in jeglicher Art allen Anforderungen an eine freie Lizenz - und ist sogar flexibler und für den Nachnutzer deutlich einfacher verständlich als das cc-Gezumpel mit seinen drölfzig Varianten und deeds, die Mißinterpretationen geradezu provozieren..
Die anderen beiden sind Ergänzungen. Es steht bekanntlich seit gut 10 Jahren jedem Uploader frei, neben einer Lizenz, die den Wikimedia- Bedingungen entspricht, beliebige weitere Lizenzen anzugeben.
Wenn es mir Freude macht, pappe ich halt noch eine Postcard-Lizenz dran oder eine weitere, die erfordert, daß der geneigte Nachnutzer einen Regentanz mit großem Bambusorchester im Vereinsbüro aufzuführen hat, wenn er das Medium verwenden will. Nackich.
Rainer