2010/5/17 Olaf Simons olaf.simons@pierre-marteau.com
Ich sehe da kein Problem. Moderne Parlamente versuchen, klare Regelungen für Abgeordnete zu treffen, der öffentliche Dienst tut es mit seinen Mitarbeitern - der Gedanke dahinter ist, dass man einen Job für die Gesellschaft tut, und dass man ihn mit Zustimmung der Gesellschaft tut, die eben auch festgelegt hat, wie viel ihr diese Arbeit wert ist. Man steht zu seinem Engagement wie die Gesellschaft deren Geld man erhält. [ ... ] ..ist längst in dieser Mailing Liste mit einem bitteren Beigeschmack ausgerüstet. Die Menge allen Wissens umfasst hier vieles nicht - wie viel verdient der Geschäftsführer?
Bereits mehrfach wurde nun ein Vergleich mit dem öffentlichen Dienst gezogen, um die Offenlegung von Gehältern zu fordern. Lediglich um das etwas in Schieflage geratene Bild wieder gerade zu rücken, möchte ich auf ein paar Dinge hinweisen, die vermutlich viele wissen, insbesondere die, die selbst im öffentlichen Dienst tätig sind.
Die Gehaltstabellen des TVöD sind öffentlich einsehbar, das stimmt. Was dagegen nicht öffentlich ist, ist die Eingruppierung der einzelnen Mitarbeiter in die jeweiligen Entgeltgruppen. Vergleichbar ist dies bei Beamten. Natürlich sind die Besoldungstabellen öffentlich in den jeweiligen Besoldungsordnungen einzusehen, in welcher Besoldungsgruppe der Sachbearbeiter ist, der gerade eine Baugenehmigung erteilt, wird nur dann deutlich, sofern er seine Amtsbezeichnung in seiner Unterschrift mitführt, was immer seltener der Fall ist. Unabhängig davon kann es Zulagen und vor allem leistungsbezogene Teile geben, die ebenso wenig öffentlich gemacht werden. Die grundsätzliche Struktur ist somit nachvollziehbar, die Verteilung keinesfalls.
Ich möchte darum bitten, die verzerrende Darstellung der Transparenz von Gehältern im öffentlichen Dienst an dieser Stelle nicht weiterzuführen.
Viele Grüße Alice Wiegand Zweite Vorsitzende
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