Mathias Schindler schrieb:
2009/6/13 Ziko van Dijk zvandijk@googlemail.com:
Etwas anders sieht das beispielsweise beim Bundespresseamt aus. Dort ist man leider noch nicht bereit, Inhalte unter freie Lizenz zu stellen. Dies ist eine sehr bedauerliche Entscheidung, die auch direkt
Was ist das Argument, das das Amt vorbringt? Und gibt es allgemeine Regeln für die Bundesbehörden, auf die wir uns stützen können?
Das Bundespresseamt sagt, es habe die zusätzliche Sichtbarkeit seiner Inhalte via Freigabe und Nutzung auf Wikipedia nicht nötig,
Aha. Endlich herausgefunden: *Das* ist also der Unterschied zwischen Horst Köhler und Barack Obama:
http://www.whitehouse.gov/copyright/
man wolle außerdem nicht verzerrend in den kommerziellen Markt für Bilder eingreifen.
http://bundespraesident.de/Journalistenservice/Servicehinweise-,12012/Impres... --> http://www.bundesbildstelle.de/
| Die Fotos werden auch für Veröffentlichungen Dritter bereitgestellt, | z.B. für Zeitungen, Zeitschriften, Verlage, Stiftungen und | Institutionen, dafür sind marktübliche Nutzungshonorare zu zahlen.
Daran könnte man wohl nur politisch etwas ändern...
Im übrigen: Danke für Deinen ausführlichen Bericht.
Jürgen.