Hallo Nadine,
On 24.03.2010 22:42, nadinestark@gmx.de wrote:
Bei dem Kompass 2020 handelt es sich ja um eine "grundsätzliche Frage und Angelegenheit des Vereins". Hier muss für ein satzungsgemäßes Vorstandshandeln mittels Kompass 2020 die MV kurz angerufen werden... Sollte ja auch kein Problem sein.
Das ist korrekt und auch so geplant. Der Kompass 2020 wird auf der Mitgliederversammlung vorgestellt werden. Der Teil, der bereits fertig ist, soll auch zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zur protokollarischen Frage der Reihenfolge: die Vorstellung von Kompass 2020 wird Teil meines Rechenschaftsberichts sein, also vor der Entlastung. Der Antrag zur Beschlussfassung erfolgt nach der aktuellen Planung wesentlich später in der Versammlung.
Die hier fragliche Vorstandordnung ist nach meiner privaten Einschätzung eine "Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich" im Sinne von § 8 der Satzung und damit der Mitgliederversammlung zur satzungsgemäßen Genehmigung vorzulegen. Das sollte nach meiner Ansicht unbedingt rechtlich überprüft werden.
Die Vorstandswahlen können der Satzung folgend auch nur korrekt durchgeführt werden, wenn die Posten (also zB Beisitzer) ausgeschrieben werden. Eine Verteilung nach Ressorts sieht die Satzung und keine wirksam beschlossene Vereinsordnung vor. Jedenfalls soweit ich es überschauen kann.
Ohne die juristische Haarspalterei weiter ausbauen zu wollen: Die Gültigkeit einer Geschäftsordnung setzt nicht voraus, dass sie von der Mitgliederversammlung vorher genehmigt wurde. Die Satzung verlangt lediglich, dass Geschäftsordnungen genehmigt werden müssen, nicht dass die Mitgliederversammlung sie beschließen soll. In der Praxis bedeutet das, dass Geschäftsordnungen vom Vorstand kraft seiner gesetzlichen Aufgaben beschlossen und dann der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung wäre dann nicht mehr gegeben, wenn die Genehmigung versagt wird.
Wenn man diese Interpretation nicht teilt, sollte man bedenken, dass die Geschäftsordnungen des Vereins sowohl sehr wichtige grundsätzliche Dinge (z.B. Rolle des Geschäftsführers, Zustimmungsvorbehalte des Vorstands) als auch eher technische Details (z.B. Einzelheiten für Reisekostenabrechnungen, Abstimmfristen für Umlaufbeschlüsse) regeln. Würde man davon ausgehen, dass Änderungen ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung nicht anwendbar sind, wäre eine Entwicklung der Abläufe innerhalb des Vereins zwischen den Versammlungszeitpunkten nicht möglich.
Gegebenenfalls wäre es daher vielleicht sinnvoll, die Satzung in diesem Punkt etwas deutlicher zu fassen, sodass sowohl die Mitspracherechte der Mitgliederversammlung als auch die Arbeitsfähigkeit des Vereins gewahrt bleibt.
Noch ein Punkt zu den Ressorts: Arne hat die Auswahl auf dem Formular treffend als "sich für Ressorts interessieren" bezeichnet. Die Kandidatur ist immer für ein konkretes Vorstandsamt, d.h. Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer oder Beisitzer. Die Möglichkeit, auf dem Formular ein oder mehrere Ressorts anzugeben, dient primär der Information der abstimmenden Mitglieder, um die Entscheidungsfindung, was das Gesamtbild des gewählten Vorstands angeht, etwas zu erleichtern. Ob diese Information genutzt wird oder nicht, muss jedes Mitglied genauso entscheiden, wie es für sich selbst entscheidet, ob und wie es die Selbstvorstellungen der Kandidaten berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es aber noch zwei weitere Gründe, warum wir die Auswahl dieses Jahr in das Kandidaturformular aufgenommen haben:
1) Die Nennung der Ressorts hilft den Kandidaten dabei einen Überblick zu bekommen, welche Tätigkeiten Teil der Vorstandsarbeit sind und welche Interessen und Fähigkeiten dabei besonders zum Zug kommen. Jemand, der sich gut mit einem der genannten Ressort-Themen auskennt, fühlt sich dann vielleicht eher motiviert, zu kandidieren, als wenn die Verteilung im Verborgenen bleibt. Das ist natürlich eine Vermutung, meines Erachtens aber eine plausible.
2) Die Selbstzuordnungen helfen auch dem Vorstand, rechtzeitig zu erwartende Lücken zu erkennen und gegebenenfalls gezielt nach Kandidaten für einzelne Ressorts zu suchen, die nicht schon abgedeckt wurden. Während es keine Pflicht gibt, dass alle Ressorts abgedeckt werden, wäre es schon sehr gut, wenn dem so wäre, da die damit verbundene Arbeit ja nicht wegfällt. Sie muss dann von Vorstandsmitgliedern übernommen werden, die ihre Interessen und ihre Expertise eigentlich woanders sehen.
Btw. gibt es eine Beschlusssammlung des aktuellen wie der alten Vorstände, die im Netz eingesehen werden kann der steht die nur in Papierform in der Geschäftsstelle?
Es gibt keine online verfügbare Beschlusssammlung. Protokolle von Vorstandssitzungen wurden in der Vergangenheit sporadisch veröffentlicht. Die Mitgliederversammlung wird mittels des Rechenschaftsberichts des Vorstands über die Beschlüsse informiert.
Beste Grüße Sebastian