Hallo, Am Samstag, den 02.12.2006, 16:16 +0100 schrieb Andreas Voß:
nina.gerlach@googlemail.com schrieb:
Möglichkeit eins: Wir veranstalten zwei Mitgliederversammlungen. Die erste findet im Februar statt, auf ihr wird ein Zwischenbericht gegeben und ein neuer Vorstand gewählt. Eine zweite MV findet im September statt, und dort entscheiden wir über den weiteren Betrieb der Geschäftsstelle.
Möglichkeit zwei: Es gibt nur eine Mitgliederversammlung, die Ende Juni stattfindet. Zu diesem Zeitpunkt sollte dann schon absehbar sein, ob die Finanzierung für ein weiteres Geschäftsstellenjahr gesichert ist.
Ich votiere für Möglichkeit zwei. Begründung: Für Möglichkeit eins müsste der Vorstand zu dem - aus der Sicht des Juristen - dramatischen Mittel der "außerordentlichen Mitgliederversammlung" nach § 8 Abs. 4 der Satzung greifen. Das ist aber ein Mittel für ganz ungewöhnliche Fallgestaltungen "wenn es das Interesse des Vereins erfordert". Eine solche Einberufung muss "unverzüglich" (Juristendeutsch für: "ohne schuldhaftes Zögern") erfolgen und kann m.E. schwerlich von langer Hand in Kenntnis aller Umstände Monate im Voraus geplant werden.
Nunja. Man könnte das erste Treffen als normale Mitgliederversammlung bewerten (ist ok, weil das im ersten Halbjahr ist). Auf dieser könnte man die Satzung von "Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen" auf "Die Mitgliederversammlung ist MINDESTENS einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen". Da gäbe dann keine Probleme und wir wären auch in Zukunft etwas flexibler.
Andreas Voß (andrsvoss)
Mit freundlichen Grüßen DaB.