On 12/29/2010 12:06 PM, Stepro wrote:
Nein, ihr seid dafuer gewaehlt, den Verein nach aussen zu vertreten und die Geschaefte zu fuehren, bzw. die Geschaeftsfuehrung zu kontrollieren. Ihr seid nicht dafuer gewaehlt. den Verein fuer oder gegen einzelne Mitglieder bzw. derer Antraege zu vertreten.
Ich kann in der Satzung die Einschränkung auf die Vertretung nach außen nicht finden, erst recht nicht das (mMn absurde) Verbot der Vertretung nach innen. Würdest Du mir die betreffende Stelle der Satzung bitte nennen?
Das ergibt sich ganz zwanglos aus demokratietheoretischen Erwaegungen, wie ich sie weiter unten ausgefuehrt hatte. Inwieweit das Vereinsrecht das so einschraenkt, weiss ich nicht, denn IANAL, aber, wie gesagt, die Idee, der Vorstand koenne Mitglieder gegen sich selbst vertreten, erachte ich als absurd (auch Olaf Simons ist ja Mitglied und er wird in diesem Fall sicherlich nicht durch den Vorstand vertreten, ich nebenbei auch nicht, das sind schon mindestens zwei Mitglieder die der Vorstand unzulaessigerweise vereinnehmen wuerde und sicherlich nicht die beiden einzigen).
Thomas/Fossa