Hallo!
Auf Commons wird WMDE gebeten, bei der Klärung rechtlicher Fragen zu einem Verbot der Veröffentlichung unter einer Freien Lizenz per Hausrechtsanspruch zu helfen. Ich möchte diese Bitte unterstützen und bringe sie deshalb hier ein.
Aktueller Anlass [1]: Die Deutsche Bahn AG verbietet per Hausordnung die Veröffentlichung von Fotos, die auf ihrem Grund und Boden aufgenommen wurden, für kommerzielle Zwecke. Ihr Verbot per Hausrecht macht die DB ausdrücklich für die Veröffentlichung auf Commons bzw. Wikipedia geltend, da unsere Lizenzen jedermann eine kommerzielle Nutzung gestatten. Die Kategorie Deutsche Bahnhöfe enthält ca. 12.000 Bilddateien (sind nicht alle betroffen). Auf Anfrage einzelner Fotografen wurden auf Commons bereits Bilder gelöscht.
Die grundsätzlichen Fragen betreffen zum Beispiel auch Fotos aus (privaten) Zoos, deren Veröffentlichung per Zoo-Ordnung gar nicht oder nur zu privaten Zwecken gestattet wird.
Hier also die Fragen, zu denen WMDE um Hilfe per Rechtsgutachten gebeten wird:
* In wieweit kann der Lizenzstatus von Bildern durch das Hausrecht am Aufnahmeort beeinflusst/beschränkt werden? o Beispiel 1: Die DB AG verbietet die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen auf ihrem Grund und Boden zu kommerziellen Zwecken.[2][3] o Beispiel 2: Der Tierpark Nürnberg untersagt das Filmen und Fotografieren zu kommerziellen Zwecken.[4][5] o Beispiel 3: Der Tierpark Hagenbeck verbietet jegliche öffentliche Verwertung von Bildmaterial ohne ausdrückliche Genehmigung.[6][7]
* Dürfen diese Dateien trotzdem auf Commons gehostet werden (die Lizenz muss ja kommerzielle Nutzung erlauben)?
* Geht der Fotograf durch Betreten des Privatgeländes per Hausordnung ein Vertragsverhältnis ein und verletzt mit dem Upload auf Commons unter einer Freien Lizenz geltendes Recht? o Wenn ja, wie wirkt sich die Rechtsverletzung auf den Seitenbetreiber aus (Stichwort "Forenhaftung")?
* Verlieren Freie Lizenzen von Bildern, bei deren Anfertigung eine Hausrechtsverletzung begangen wurde, ihre Gültigkeit?
* Sind Nachnutzer gebunden an den Vertrag(?) zwischen dem Hausrechtsinhaber und dem Fotografen? Anders formuliert: Verletzen sie das Hausrecht der Grundstückseigner bei kommerzieller Nutzung? o Wenn ja, ist es rechtlich ratsam oder erforderlich an diesen Bildern auf Commons einen Hausrechte-Hinweis anzubringen vergleichbar mit Vorlage:Bild-LogoSH [8], Vorlage:Panoramafreiheit [9] oder Template:Personality [10] ?
* Speziell zur Bahn AG (1994 aus der Fusion der staatlichen Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn entstanden): Besteht der behauptete Hausrechtsanspruch überhaupt? Wenn ja, wie weit ist seine Reichweite, z.B. in Bezug auf den Aufnahmezeitpunkt?
* Das Gutachten sollte Rechtssicherheit für den Photographen/Uploader und für potentielle Nachnutzer herstellen.
Viele Grüße Martina
[1] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#LA_auf_deutsche_Bahnhoffotos [2] http://www.lewitzgalerie.de/forum/viewthread.php?thread_id=3&pid=3#post_... [3] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Train_stations_in_Germany [4] http://www.hagenbeck-tierpark.de/tierpark/besucherservice/hausordnung.html [5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tierpark_Hagenbeck [6] http://www.tiergarten.nuernberg.de/v04/fileadmin/neu/pdf/Seiteninhalte/Infor... [7] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tiergarten_N%C3%BCrnberg [8] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH [9] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Panoramafreiheit [10] http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Personality