2009/6/13 Ziko van Dijk zvandijk@googlemail.com:
Etwas anders sieht das beispielsweise beim Bundespresseamt aus. Dort ist man leider noch nicht bereit, Inhalte unter freie Lizenz zu stellen. Dies ist eine sehr bedauerliche Entscheidung, die auch direkt
Was ist das Argument, das das Amt vorbringt? Und gibt es allgemeine Regeln für die Bundesbehörden, auf die wir uns stützen können?
Das Bundespresseamt sagt, es habe die zusätzliche Sichtbarkeit seiner Inhalte via Freigabe und Nutzung auf Wikipedia nicht nötig, man wolle außerdem nicht verzerrend in den kommerziellen Markt für Bilder eingreifen.
riesengroßen Mitzieh-Effekt haben natürlich Kooperationen derzeit selbst, sowas spricht sich in den jeweiligen Peergroups herum, im Guten wie im Schlechten.
Im Guten kann ich mir vorstellen, aber was im Schlechten? Beispiel?
Im Schlechten kann sein, wenn beispielsweise der Eindruck entstünde, dass der moralischen Verpflichtung zur Freigabe von Bildern genüge getan sei, wenn die Bildauflösung bei 800 Pixeln liegt.
Dein Engament in USA - ist das noch WM-DE, oder schon in Absprache mit WMF? :-)
Mein Arbeitgeber ist WM-DE, aber ich befreie auch im Auslandseinsatz Content. In diesem Fall erfolgten Fahrtkosten weder durch WMF noch durch WM-DE, sondern durch die Stiftung, die mich dort haben wollte auf dem Treffen.
Den Texteil über die NYC fand ich am interessantesten (darf ich den wiederverwerten? IWW)
Geh einfach davon aus, dass meine Texte unter cc-by-sa stehen und mache Attribution bei Weiterverwendung.
Mathias