Hallo, Am Mittwoch 19 Mai 2010 12:54:33 schrieb B.Eng. René Schwarz:
Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf ein einzelnes Mitglied, soweit mein Auskunftsersuchen in Zusammenhang mit der Rechenschaft/der Entlastung steht (siehe http://www.burhoff.de/verein/inhalt/vorstand.htm).
nochmal: Du musst dazu auch auf die MV kommen, während der Nicht-MV-Zeit hast du da kein Einsichtsrecht (siehe die von dir verlinkte Quelle). Wie aus
http://www.vnr.de/b2c/verein/auskunftspflicht-fuer-den-kontostand.html
zu ersehen ist, hast du auch kein Recht, einzelne Kontobewegungen einzusehen, sondern nur Daten über die Kontos an sich zu bekommen – und die hat der Geschäftsführer, der Vorstand und die Kassenprüffer auf der MV vorgelegt. Wenn du dazu eine Frage gehabt hättest, hättest du sie auf der MV stellen können, und sie wäre verm. beantwortet worden, wenn nicht andere Rechte dem entgegen stehen.
Mit freundlichen Grüßen DaB., der sich fragt, was das Alles soll.