On 11.05.2010 23:33, Prolineserver wrote:
Diese Geschäftsordnung muss dann aber erst durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden, richtig? Das ist dann, sofern es keine außerordentliche MV gibt, erst in einem Jahr.
Es ist richtig, dass diese Änderung abermals der MV zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Die Genehmigung der Änderung ist aber nicht Voraussetzung zur Entfaltung ihrer Wirksamkeit.
Macht es Sinn, die Vereinssatzung dahingehend zu ändern, derartige Anträge per Briefwahl zu entscheiden? Nachteilig ist dabei die fehlende Diskussionsmöglichkeit im Plenum, andererseits können Anträge zeitnah entschieden werden und die MV wird entlastet.
Ich kenne dies beispielsweise aus der Deutschen Physikalischen Gesellschaft: Dort werden Wahlen zum Vorstand und Satzungsänderungen grundsätzlich per Briefwahl durch die 55.000 Mitglieder entschieden, die Mitgliederversammlung und iirc Entlastung selbst ist dann eher eine kleine Runde.
Theoretisch ist das bei uns ja nicht anders. Praktisch fällt auf, dass die Nutzung der Briefwahlmöglichkeit bei uns nicht sehr hoch ist. Wir hatten dieses Jahr noch mehr als letztes Jahr auf diese Möglichkeit hingewiesen, ohne dass sich die Briefwahlbeteiligung wesentlich erhöht hätte.
Beste Grüße Sebastian