Thomas Koch schrieb am 29.03.2011 08:12:
Hallo,
weiter unten ist die Email eines Lehrers zitiert, der von einem Lehrmittelunternehmen aufgefordert wurde, eine Selbstbauanleitung für ein interaktives Whiteboard wg. mutmasslicher Patentverletzung aus dem Netz zu entfernen. Die Firma war so nett und hat erst eine Email geschrieben bevor sie eine Abmahnung verschickt. Man sollte also erstmal nett zu ihr sein.
Kann jemand dem Lehrer eine qualifizierte Antwort geben, ob er die Anleitung veröffentlichen darf? (Warum haben Schulbehörden keine Anwälte für solche Fragen?)
Gruß, Thomas Koch, http://www.koch.ro
Ich hoffe doch, kein Listenabonnent ist so verrückt, hier öffentlich eine Rechtsberatung im Einzelfall durchzuführen. Die Geschichte mag interessant sein, die Frage ist hier m. E. aber völlig deplaziert.
Stepro