Hallo DaB,
m.E. ist die entsprechende Klausel interpretationsfähig, da auch der Aufschub einer Satzungsänderung in diese Kategorie fallen könnte. Über die Notwendigkeit von Briefwahlunterlagen zu diesem Antrag möchte ich aber nicht streiten.
Unabhängig von der Frage der Briefwahlunterlagen zu dem Antrag hätte der Antrag selbst aber übersendet/veröffentlicht werden müssen. Denn egal ob Wahl-, Satzungsänderungsantrag etc., alle vorliegenden Anträge müssen übersandt werden.
Im Übrigen wurden auch zur vergangenen MV alle Anträge auf Meta veröffentlicht (http://meta.wikimedia.org/wiki/Mitgliederversammlung_2010), warum ist dies im konkreten Fall nicht geschehen? Vielleicht weil der Antrag dem Vorstandsvorsitzenden unbequem ist (http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-December/003565.html)? --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com
Am 09.01.2011 23:35, schrieb DaB.:
Hallo, Am Sonntag 09 Januar 2011, 20:53:04 schrieb B.Eng. René Schwarz:
eine Äußerung ist m.E. nicht korrekt. Ich zitiere § 8 Abs. 2 Satz 4 f.: "Bei Wahlen, Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung ist den Mitgliedern die Möglichkeit der Fernwahl zu geben.
Da es sich bei einem meiner Anträge um Aufschub einer Satzungsänderung handelt, ist auch hierfür eine Briefwahl vorzusehen.
unabhängig von der Sache: Ein Antrag auf Aufschub von irgendwas ist weder eine Wahl, noch eine Satzungsänderung oder gar eine Änderung der Beitragsordnung. Über Anträge entscheidet die MV vor Ort (das soll die ganze Sache etwas flexibler machen).
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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