Wertes Präsidium,
auch wenn ich damit sicher meinen Beliebtheitsfaktor bei Euch noch weiter
senke, so das überhaupt noch möglich ist, muss ich doch gegen den
angekündigten Satzungsverstoß protestieren.
Ich habe soeben per E-Mail die Unterlagen für die Fernwahl bekommen. In
dieser Mail heißt es wörtlich: *"Der Geschäfts- und Finanzbericht werden
als Jahresbericht 2014 auf der 16. Mitgliederversammlung vorliegen. Der
Link zum PDF des Jahresberichts 2014 wird Dir zusammen mit dem Protokoll
der 16. Mitgliederversammlung per E-Mail zugesendet werden."*
Das ist absolut inakzeptabel. Es ist den Vereinsmitgliedern nicht
zuzumuten, Geschäfts- und Finanzbericht erst während der laufenden MV zu
lesen und sich ein Urteil darüber zu bilden. So können auch kaum Nachfragen
dazu gestellt werden, da diese Dokumente i. A. auch keine leichte Kost
sind, und die Bilanzierung nach IDW HFA 21 nicht gerade selbst erklärend
ist. Die Zugänglichmachung mit dem Protokoll *nach* der MV ist dabei nicht
allzu hilfreich.
In unserer Satzung heißt es in § 8 (2): *"Die Unterlagen für diese Fernwahl
sind auf Antrag des Mitgliedes spätestens zwei Wochen vor der Versammlung
zu verschicken. Ihnen ist auch der Geschäftsbericht und der Finanzbericht
beizufügen."* Das ist für eine sinnvolle Beschäftigung mit diesen
Unterlagen unerlässlich. Der Passus "auf Antrag des Mitgliedes" ist durch
die generelle Versendung obsolet.
Selbstverständlich können diese Berichte digital oder per Link versendet
werden, das ist heutzutage und speziell für unseren Verein sicher kein
Problem. Allerdings hat dies wie in der Satzung vorgesehen 2 Wochen vor der
MV zu erfolgen, und nicht erst *auf* der MV.
Beste Grüße,
Steffen