Ich halte das nicht für völlig abwegig, viele österreichische Vereine
handhaben das zumindest de facto so. Üblicherweise sind die entsendenden
Organisationen aber (als juristische Personen!) Mitglieder des jeweiligen
Vereins. Als ÖH-Vorsitzender in Klagenfurt war ich z.B. ex officio stv.
Vorsitzender des Vereins "Jobservice" (Vorsitzender war jeweils der Rektor
der Universität). Ob das statutarisch ausdrücklich so festgelegt war oder
nur usus (aufgrund der eingeschränkten Mitgliederzahl mit ausschließlich
juristischen Personen), weiß ich allerdings nicht.
Liebe Grüße,
Peter
Am 2. September 2011 19:18 schrieb rupert THURNER <rupert.thurner(a)gmail.com>
:
auf foundation-l scheint jimmy wales gerade daran
gefallen zu finden, ein
mitglied des chapters vorstandes durch die foundation zu benennen [1]. in
der schweiz gibt es soweit ich weiss von den mitgliedern gewählte vorstände
[2], die nicht (im wikimedia chapters fall) aus der wikimedia bewegung
bezahlt werden dürfen - aufwandsentschädigungen ausgenommen.
wie schaut hier die situation in deutschland und österreich rechtlich aus,
irgendwie sehe ich das zumindest im wikipedia artikel zum deutschen
vereinsrecht nicht so klar [3]? wie ist das bei uli hoeness und dem fc
bayern zb - falls man das überhaupt vergleichen kann?
[1] -
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2011-September/067759.html
[2] -
http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Schweiz)
[3] -
http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland)
lg, rupert
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