Ich halte das nicht für völlig abwegig, viele österreichische Vereine handhaben das zumindest de facto so. Üblicherweise sind die entsendenden Organisationen aber (als juristische Personen!) Mitglieder des jeweiligen Vereins. Als ÖH-Vorsitzender in Klagenfurt war ich z.B. ex officio stv. Vorsitzender des Vereins "Jobservice" (Vorsitzender war jeweils der Rektor der Universität). Ob das statutarisch ausdrücklich so festgelegt war oder nur usus (aufgrund der eingeschränkten Mitgliederzahl mit ausschließlich juristischen Personen), weiß ich allerdings nicht.
auf foundation-l scheint jimmy wales gerade daran gefallen zu finden, ein mitglied des chapters vorstandes durch die foundation zu benennen [1]. in der schweiz gibt es soweit ich weiss von den mitgliedern gewählte vorstände [2], die nicht (im wikimedia chapters fall) aus der wikimedia bewegung bezahlt werden dürfen - aufwandsentschädigungen ausgenommen.wie schaut hier die situation in deutschland und österreich rechtlich aus, irgendwie sehe ich das zumindest im wikipedia artikel zum deutschen vereinsrecht nicht so klar [3]? wie ist das bei uli hoeness und dem fc bayern zb - falls man das überhaupt vergleichen kann?lg, rupert
_______________________________________________
VereinAT-l mailing list
VereinAT-l@lists.wikimedia.org
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinat-l