Servus!
On Thursday 10 November 2011, Mag. Kurt Kulac wrote:
ok, mit so viel interesse in so kurzer zeit habe ich nicht gerechnet. umso besser :-) ich werd (so ich dazu komme) morgen einen anonymisierten scan ins wiki stellen.
Wieso eigentlich nicht (anonymisiert) veröffentlichen? Das würde zukünftige Klagen vielleicht schon im Vorfeld abwenden. Oder gibt es da Vorschriften oder Abmachungen die dem im Weg stehen?
Lg Florian
Hallo, liebe juristisch Interessierte,
eine allzu große Präzedenzwirkung kann man dem Fall der Abweisung der Klage gegen WM-AT nicht zumessen, denn es wurde in der Sache gar nichts entschieden. Es wurde nichts darüber gesagt, ob es in Österreich zulässig ist, Straftäter auf Dauer mit ihrem vollen Namen in der Wikipedia zu verankern bzw. unter welchen Bedingungen (vor der Verurteilung, nach der Verurteilung, bei welchem Strafausmaß) man das tun darf. Im Fall Josef F. aus Amstetten wurde ja ausführlich in der WP darüber diskutiert. Es war aber nicht F., der geklagt hat.
Namentlich genannte Häftlinge könnten ins Treffen führen, dass ihre Resozialisierung durch die Namensnennung in der WP gefährdet sei. Wikipedia-Autoren argumentieren in solchen Fällen damit, dass die Namen ja nur durch Zitierung von Belegen in der WP aufgenommen werden konnten, d. h. bereits durch zahlreiche Medien gegangen sein mussten. Warum im gegenständlichen Fall nicht zuerst diese (in Österreich ansässigen) Medien geklagt wurden, die auch ein kommerzielles Interesse und daher mehr Geld für Schadensersatzzahlungen hätten, entzieht sich meiner Kenntnis. Hätten diese Medien ihre Berichte mit der Namensnennung vom Netz nehmen müssen, hätte die WP das wahrscheinlich auch getan.
Auch die Unzulässigkeit der Klage gegen den Verein WM-AT, der ja nicht der Betreiber der WP ist, wurde vom Gericht nur am Rande erwähnt und nicht ausführlich begründet. Immerhin kann man diesen Satz in Zukunft zitieren. Der Hauptgrund für die Abweisung der Klage war jedoch die Nichteinhaltung der Klagsfrist. Medieninhaltsdelikte müssen nämlich nach dem österreichischen Mediengesetz binnen sechs Monaten beim zuständigen Landesgericht eingeklagt werden. Der Name war aber bei Einbringung der Klage schon ca. 1 Jahr im Artikel. mfg Beppo
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 11 Nov 2011 08:37:52 +0100 Von: Florian Hackenberger f.hackenberger@chello.at An: vereinat-l@lists.wikimedia.org Betreff: Re: [VereinAT-l] Juristische Feuerprobe bestanden
Servus!
On Thursday 10 November 2011, Mag. Kurt Kulac wrote:
ok, mit so viel interesse in so kurzer zeit habe ich nicht gerechnet. umso besser :-) ich werd (so ich dazu komme) morgen einen anonymisierten scan ins wiki stellen.
Wieso eigentlich nicht (anonymisiert) veröffentlichen? Das würde zukünftige Klagen vielleicht schon im Vorfeld abwenden. Oder gibt es da Vorschriften oder Abmachungen die dem im Weg stehen?
Lg Florian
vereinat-l@lists.wikimedia.org