Hallo, liebe juristisch Interessierte,
eine allzu große Präzedenzwirkung kann man dem Fall der Abweisung der Klage gegen WM-AT
nicht zumessen, denn es wurde in der Sache gar nichts entschieden. Es wurde nichts darüber
gesagt, ob es in Österreich zulässig ist, Straftäter auf Dauer mit ihrem vollen Namen in
der Wikipedia zu verankern bzw. unter welchen Bedingungen (vor der Verurteilung, nach der
Verurteilung, bei welchem Strafausmaß) man das tun darf. Im Fall Josef F. aus Amstetten
wurde ja ausführlich in der WP darüber diskutiert. Es war aber nicht F., der geklagt hat.
Namentlich genannte Häftlinge könnten ins Treffen führen, dass ihre Resozialisierung durch
die Namensnennung in der WP gefährdet sei. Wikipedia-Autoren argumentieren in solchen
Fällen damit, dass die Namen ja nur durch Zitierung von Belegen in der WP aufgenommen
werden konnten, d. h. bereits durch zahlreiche Medien gegangen sein mussten. Warum im
gegenständlichen Fall nicht zuerst diese (in Österreich ansässigen) Medien geklagt wurden,
die auch ein kommerzielles Interesse und daher mehr Geld für Schadensersatzzahlungen
hätten, entzieht sich meiner Kenntnis. Hätten diese Medien ihre Berichte mit der
Namensnennung vom Netz nehmen müssen, hätte die WP das wahrscheinlich auch getan.
Auch die Unzulässigkeit der Klage gegen den Verein WM-AT, der ja nicht der Betreiber der
WP ist, wurde vom Gericht nur am Rande erwähnt und nicht ausführlich begründet. Immerhin
kann man diesen Satz in Zukunft zitieren. Der Hauptgrund für die Abweisung der Klage war
jedoch die Nichteinhaltung der Klagsfrist. Medieninhaltsdelikte müssen nämlich nach dem
österreichischen Mediengesetz binnen sechs Monaten beim zuständigen Landesgericht
eingeklagt werden. Der Name war aber bei Einbringung der Klage schon ca. 1 Jahr im
Artikel.
mfg
Beppo
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 11 Nov 2011 08:37:52 +0100
Von: Florian Hackenberger <f.hackenberger(a)chello.at>
An: vereinat-l(a)lists.wikimedia.org
Betreff: Re: [VereinAT-l] Juristische Feuerprobe bestanden
Servus!
On Thursday 10 November 2011, Mag. Kurt Kulac wrote:
ok, mit so viel interesse in so kurzer zeit habe
ich nicht gerechnet.
umso besser :-)
ich werd (so ich dazu komme) morgen einen anonymisierten scan ins
wiki stellen.
Wieso eigentlich nicht (anonymisiert) veröffentlichen? Das würde
zukünftige Klagen vielleicht schon im Vorfeld abwenden. Oder gibt es da
Vorschriften oder Abmachungen die dem im Weg stehen?
Lg Florian
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