Hallo Manuel,
Am 24.02.2011 15:31, schrieb Manuel Schneider:
vielen Dank für die Mühe das nochmals genaustens
aufzuschlüsseln.
oh bitte gerne...
Wo ist dieses ominöse Vereinsjahr eigentlich
definiert? Verschiedene
Parteien werfen mit unterschiedlichen Interpretationen darüber herum und
streiten damit auf einer Ebene, auf der ich selber ehrlich gesagt nicht
mehr mitkomme.
Das ist ganz einfach. EIn Geschäftsjahr beginnt mit der Aufnahme der
Geschäftstätigkeit.
Eine ausführliche Erläuterung dazu steht auch in der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsjahr
Ein Geschäfts/Vereinsjahr darf niemals länger als 12 Monate umfassen.
Da der Verein am 2. Mai 2008 seine Gründungsversammlung hatte, und
(IMHO, ich lasse mich aber gener eines besseren belehren) keine
Festlegung eines Rumfgeschäftsjahres für 2008 erfolgte, dauert das
Vereinsjahr jeweils vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres.
Könnten wir uns nicht einfach darauf einigen, dass
Vereinsjahr =
Kalenderjahr ist?
Können wir. Aber nicht rückwirkend, sondern bei der nächsten GV
durch
Beschluss des obersten Verinsorganes.
Der aktuelle Vorstand wurde am 26. November gewählt,
dh. 2011 würde sich insofern anbieten. Sowohl für den Voranschlag als
auch den Zeitraum des Literaturstipendiums (dessen Beschluss lautet
"1000 EUR / Jahr").
So einfach kann man nicht on the fly abändern. Zudem
ist es in der
Wirtschaft kein Problem, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.
Für den verein ist das ganze wesentlich einfacher, als für ein
unternehmen, aber die Finanzgebarung muss entsprechend umgesetzt werden.
Da ein Vereinsjahr nicht länger als 12 Monate dauern darf, wäre es
möglich, das nächste Vereinsjahr per Beschluss der GV als Rumpfjahr von
1. Mai bis 31. Dezember 2011 - ex ante - festzulegen, und ab 2012 das
Vereinsjahr mit dem Kalenderjahr zu harmonisieren.
Mein Ziel - aber das ist meine ganz persönliche
Meinung - wäre, dass wir
die GV-Zeiträume so stauchen, dass wir im Januar 2012 wieder eine GV
haben und mittig zwischen dem 26. November 2010 und Ende Januar 2012.
Die letzte GV
fand viel zu spät statt. Die staturen sehen eine jährliche
GV statt, das Vereinsjahr dauert immer von Mai bis April, somit war die
letzte GV jene zum Abschluss des Vereinsjahres 2009/10, und zur Planung
des aktuellen VJ 2010/11.
Die nächste GV sollte daher im April/Mai 2011 stattfinden. Und das ist
schon sehr bald.
Insbesondere die Rechnungsabschlüsse dürfen niemals mehr als 12 Monate
umfassen (daher auch mein formaler Einspruch zu diesem Thema). Hier
sollten die einzelnen Jahre noch einmal sauber gegen einander abgegrent
werden.
Dann könnte man nun eine Gebahrenrechnung bis zum
31.12.2010 erstellen
und eine für das Kalenderjahr 2011 (an der GV Mitte 2011 wäre dies halt
ein Zwischenstand).
So einfach ist dies nicht, hier gibt es Gesetze, die
einzuhalten sind.
Von mir aus kann auch die GV im November / Dezember
beibehalten, und
dort die Weichen für das kommende Jahr stellen. Trotzdem wäre es dann
auch hier angebracht das Kalenderjahr zu verwenden. Ich will weg davon,
dass wir angebrochene Jahre und Monate irgendwie verwursteln, wie das
dieses Jahr an der GV war. Aus dem Finanzbericht blickt doch sonst
keiner mehr durch.
Siehe oben. ALles nur eine Sache der Konvention. Aber formal
korrekt und
im Voraus per Beschluss des obersten vereinsorganes legitimiert.
Eigentlich
hätte ich mir erwartet, dass der Vorstand (da er zur GV mit
dem Ansinnen, eine weitere Periode die Geschäfte zuführen erschienen
ist) BEI DER GV einen "/Voranschlag für das Vereinsjahr 2010/2011 vorlegt"/.
geschenkt, klar. Aber damit bist Du bei mir leider an der falschen
Adresse. Ich kanns nicht ändern - war so.
Ja eh. Ich mache diesen Punkt ja nicht
dir zum Vorwurf - hier sollten
sich andere betroffen fühlen.
Jetzt, drei
Monate nach der GV immer noch auf den 15. März zu verweisen
- das ist 45 Tage vor dem Ende des Vereinsjahres - ist irgendwie ganz
und gar nicht das, was ich mir von einem Vorstand erwarte.
s.o. bzgl. Vereinsjahr.
Genau.
1.
Chaptervertrag
2. Versicherung (Allianz)
3. Beauftragung zur Softwareentwicklung (GlobalBeo)
4. Beauftragung der Steirischen Wirtschafstreuhand GmbH&CoKG
5. allfällige weitere Verträge
ad 1.: Hier wurde mehrfach das Fundraisingagreement 2010 vorgelegt. Auf
Nachfrage wurde irgendwann von Beppo eine Erklärung übermittelt, dass es
gar keinen Chaptervertrag zwischen WMAT und der WMF gibt. Hier besteht
also Handlungsbedarf.
besteht er? Solange die WMF keinen Chaptersvertrag haben
will ist alles gut.
Ich frag mich nur, warum es dann solche Verträge gibt, und warum
andere
Chapter welche haben, nur WMAT nicht.
Und wenns keinen Vertrag gibt, warum dann der Zirkus bei formalen
(erforderlichen) Änderungen der Statuten?
Tatsache ist aber, das aufgrund verschiedener
Nachfragen (eben auch von
uns, aber nicht nur) die WMF just im Februar ganz kurzfristig an alle
Chapter die noch keinen oder keinen aktuellen Vertrag hatten (wir sind
nicht die einzigen) eine neue Version herausgeschickt hat und diese ganz
schnell unterschrieben haben will.
...warum wundert mich das jetzt nicht?
Ich weiss das, weil ich (unabhängig von WMAT) auf der
Chapters-Mailingliste mitlese, und ich habe daraufhin bei uns im
Vorstand nachgefragt. Kurt schrieb, das Christoph den Vertrag hätte und
bat ihn uns bereitzustellen bzw. gleich ins Mitgliederwiki zu laden.
Dies ist bislang noch nicht geschehen. Er sollte eigentlich auch längst
unterschrieben sein.
Dazu sag ich jetzt einfach mal Nichts.
Ich kann leider nicht weiterhelfen, da ich den Vertrag
selbst noch nicht
habe, sonst würde ich ihn selbst online stellen. MMn. kann man so einen
Vertrag ja auch allgemein, nicht nur im Vorstand diskutieren.
Genau so würde ich
mir transparente Vereinsarbeit vorstellen.
ad 2.: Der
Vertrag mit der Allianz wurde übermittelt und festgestellt,
dass dieser nicht mehr besteht. Darf ich daher um ein Schreiben des
Vertragspartners bitten, das dies bestätigt?
Muss ich an Kurt verweisen.
Dann warten wir halt weiter, bis was von Kurt kommt...
ad 3.: Es
wurde ein Angebot übermittelt, das eine interessante Genesis
aufweist, aber das ist nicht wirklich Gegenstand der Anfrage. Es geht um
die Beauftragung. Da diese nicht in schriftlicher Form vorliegt (wie ich
es mir gemäß den Statuten, insbesondere ob der Höhe der Ausgabe in Höhe
von EUR 3000,- erwarten würde) wurde mir zugesichert, zumindest eine
Rechnung zu übermitteln...
Also über die Beauftragung mag man streiten wollen.
Angebot muss her,
ganz klar, um den Verein vor evtl. Problemen zu bewahren bzw. hinterher
Klarheit zu haben was beauftragt wurde (Umfang) um die Leistungen auch
daran messen zu können.
Ich bin es als Geschäftsmann gewohnt, bei solchen Beträgen
Vereinbarungen grundsätzlich in Schriftform zu verfassen. Aber
vielleicht habe ich unnötigerweise von mir auf andere geschlossen?
Dass eine Rechnung schriftlich vorliegen muss ist
selbstverständlich,
egal um welchen Betrag es sich handelt.
Danke für die Bestätigung meiner Position.
Dies ist bin
zum heutigen Tage nicht geschehen. Die Ausgabe wurde längst
verbucht, es kann doch nicht sein, dass die zugehörige Rechnung
innerhalb von drei Monaten nicht aufgefunden, digitalisiert und an mich
übermittelt werden kann (ich komme auch gerne persönlich vorbei).
Sollte nicht,
nein. Ich hab sie aber nicht, sonst würde ich sie Dir
gerne zusenden.
Also warten wir auch hier, bis von Kurt was kommt...
ad 4.: Auch
hier wurde mir mitgeteilt, dass es keinerlei schriftliche
Vereinbarung gibt.
Auch hier warte ich immer noch auf die Übermittlung eines schriftlichen
Beleges - insbesondere um die Frage zu klären, ob tatsächlich - wie von
Kulac auf der GV behauptet - eine WirtschaftstreuhandKANZLEI
geschäftlich mit der Rechnungsprüfung beauftragt wurde, oder ob die auf
der GV anwesende Rechnungsprüferin lediglich als Privatperson gehandelt hat.
Soweit ich weiss gibt es die mehrfache (mündliche) Aussage auf diese
Frage, dass die Kanzlei beauftragt wurde. Es handelt sich dabei auch um
zwei unterschiedliche Personen, die als Auftragnehmer genannt wurden.
Ich nehme das einfach mal so hin. Ist denn dieser Beleg so wichtig, dass
er diese Diskussion und die Ressourcen, die wir beide und ggf. noch
weitere dafür aufwenden, wert?
Ja, denn es macht einen großen Unterschied: Auf der
GV wurde ja
dahingehend argumentiert, dass eine Wirtschaftsprüferkanzlei beauftragt
werden müsse...
Wenn sich herausstellt, dass die Prüfung von einer Privatperson
durchgeführt wurde, noch dazu von einer vereinsexternen, und zudem noch
extra bezahlt, dann stellt sich doch die Frage, warum nicht
vereinsintern qualifizierte Personen betraut wurden (die sich zudem auch
angeboten haben, die Prüfung durchzuführen).
Da der von dir auf die Website gestellten Bericht (bei der GV war es
noch einer über 20 Monate, zwischenzeitlich ist anscheinend jemand
draufgekommen, dass maximal 12 Monate am Stück abgerechnet und geprüft
werden dürfen) kein einziges Indiz enthält, das auf die Kanzlei
Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG verweist...
- aber vielleicht habe ich es bislang aufgrund visueller oder kognitiver
Defizite einfach nicht gefunden - ich bin dankbar für jeden Hinweis -
...nehme ich einfach einmal an, dass dieses Papier, das nicht einmal
eine Unterschrift trägt, geschweige denn die Unterschriften beider
Rechnungsprüfer, von der Privatperson Mag. Andrea Pfandner
Berufsanwärterin (Steuerberater) verfasst wurde.
Ich lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren. Dann nehme ich
alles zurück und behaupte das gegenteil. Bislang fehlen mir jedoch
jegliche Indizien, welche geeignet sind, die Aussagen von Kulac auf der
GV zu bestätigen.
Das Protokoll ist hierzu übrigens listig formuliert: "Herrn Mag.
Helfried Heidinger und Frau Mag. Andrea Pfandner der Steirischen
Wirtschaftstreuhand". Das bedeutet nicht notwendigerweise die
Beauftragung der Kanzlei, sondern lediglich der Privatpersonen. Dann
sollte das bitte aber auf der GV auch entsprechend dargestellt werden,
und nicht "Wir sollten eine Wirtschaftsprüferkanzlei beauftragen, die
das besser kann, als ein dahergelaufenes lästiges Mitglied ohne
Qualifikation".
Somit ist der Bericht zur Rechungsprüfung nicht einmal das Papier wert,
von dem er eingescannt wurde - ich persönlich würde so ein Papier
entschieden zurückweisen und einen ordentlichen Bericht einfordern,
insbesondere wenn es von einer WIrtschaftsprüferkanzlei kommt, die dafür
bezahlt wird.
Das Zusatndekommen ist zudem höchst aufklärungsbedürftig.
ad 5.:
Webhostervertrag: Danke für die Übermittlung dieses Vertrages.
Den Rechnungszeitraum finde ich spannend. Hier wäre eine jährliche
Abgrenzung wünschenswert.
Ja, da hast Du recht. Ich mag das gerne auch erklären
(nicht rechtfertigen):
Der Vertrag wurde vor der Vereinsgründung vereinbart und später
schriftlich fixiert. Diverse Wikimedia-Vereine und -Projekte erhalten
von mir kostenloses Hosting. Lediglich die Domaingebühren werden 1:1
weiterberechnet. Daran verdiene ich also nichts.
Ist schon o.k. Dazu gab es
keinen EInwand.
Bislang hatte der Verein kein Geld diese zu bezahlen,
so dass ich bei
WMAT über diese Regelung grosszügig hinweggesehen habe - wir waren uns
einig, dass wir das "irgendwann, wenn der Verein mal Geld hat", nachholen.
Das habe ich nun getan. Dh. der Verein wird seine Rechnungen zukünftig
auch regelmässig erhalten.
Danke. Sowas sollte halt auch vorher festgehalten und
den Mitgliedern
kommuniziert werden.
Eine Liste der
Reisen wurde inzwischen vorgelegt, die zugehörigen
Berichte (hierzu erlaube ich mir, auf die Konditionen zum aktuellen
Stipendium für Haifa zu verweisen), stehen immer noch aus.
Ich habe in der
Vergangenheit solche Berichte geschrieben, aber um diese
geht es hier nicht. Ich kann Dir also hier leider nicht weiterhelfen und
hoffe darauf, dass meine Kollegen dieser Aufgabe noch nachkommen.
Also warten wir
wieder einmal...
Erläuterung:
Unter einem solchen Bericht verstehe ich eine Beschreibung,
die vom gesponserten selbst verfasst wurde, in dem er dar legt, was der
Zweck seiner Reise war, an welchen Veranstaltungen er teilgenommen hat,
was er dort präsentiert hat (eventuell mit Anlage der Präsentation), und
welche Erkenntnisse er auf der Veranstaltung gewonnen hat, die er
zukünfig im Sinne des Vereinszweckes oder im Sinne des Stipendiums
einsetzen kann. Schlimmstenfalls kann es auch eine kurze Zusammenfassung
der besuchten Veranstaltungen sein.
Klar, s.o.
Danke für die Bestätigung
meiner Sichtweise.
Bei dieser
Gelegenheit erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die
Kostenerstattung ausschließlich gegen Übermittlung der Originalbelege
(Rechung/Tickets) zu erfolgen hat.
Sollte auch klar sein.
Wobei eine Anmerkung erlaubt sei: Es scheint übliche Praxis zu sein dies
auch gegen gescannte Belege zu tun. Zumindest bei WMCH hat das immer
ausgereicht (ich habe die Originalbelege immer noch zuhause, abgelegt
für "alle Fälle").
Ich würde eingescannte Belege weder als Kassier noch
als Rechnungsprüfer
akzeptieren und habe daher in einem Fall im letzten Jahr die
Original-Belege auch nachgefordert.
Eine einfache Umsetzung des GV-Beschlusses hätte vermutlich viele leere
Ich zitiere
einmal aus dem Protokoll: /"Es herrscht Einigkeit darüber,
dass die Mitglieder über Veranstaltungen und Teilnahme von
Vereinsmitgliedern besser informiert werden sollen."/
Hier teile ich die Meinung des Vorstandes, dass zwar Reisen zu
Veranstaltungen finanziert werden sollen, aber dass (wenn es die
jeweilige Person nicht will), niemand außerhalb des Vorstandes erfahren
darf, wer auf Kosten des Vereins zu welcher Veranstaltung reist, in
keinster Weise.
Darüber wurde bereits diskutiert, ich denke hier gibt es nichts
neues
hinzuzufügen.
Schade an dieser Stelle ist, dass die Diskussion auch noch völlig
imaginär ist: Die betreffende Person hat nicht gesagt, dass sie nicht
genannt werden will. Wir als Vorstand (hier kann ich wohl wirklich für
alle sprechen) halten es einfach nicht für richtig, dass Bittsteller
ohne deren Einverständnis der Öffentlichkeit preisgegeben werden.
So etwas sollte
von Anfang an klar sein. Ich verstehe das
"Versteckspiel" nicht wirklich.
Wir verlangen von den Geförderten einen
abschliessenden Bericht. Dieser
wird veröffentlicht, analog zu den "Vorstandsreisen". Insofern erübrigt
sich die Diskussion an dieser Stelle dann sowieso, denn damit ist klar,
wer gereist ist.
Sollte, ja.
Im vorliegenden Fall war es anderst: Jemand trat an
uns heran um
persönlich eine Förderung zu erhalten. Als Vorstand haben wir darüber
beraten und waren uns einig, dass wir nicht einzelnen Personen aufgrund
ihrer Anfrage eine Förderung erteilen können, selbst wenn wir den Anlass
gutheissen. Also haben wir daraus eine allgemeine Förderung geschaffen,
die wir dann veröffentlicht haben, damit es jeder weiss und jeder die
Chance hat sich darum zu bewerben.
Finde ich auch völlig in Ordnung so. Schaun wir
mal, was daraus wird.
Es war anfangs auch lediglich als Anfrage gedacht, jedoch als mit "Recht
auf Persönlichkeitsrechte" und Geheimhaltung geantwortet wurde, dachte
ich, ich wär im falschen Film.
Bei der Forderung nach Transparenz gebe ich Dir
absolut recht, aber es
gibt auch andere Rechte.
So könntest Du argumentieren, dass Du als Bürger Deines Staates Anspruch
hast zu erfahren, wer auf Staatskosten Wohngeld oä. vom Staat erhält und
dies mit Transparenz begründen.
Lassen wir die Kirche bitte im Dorf, ja? Wir sind
schließlich ein
privatrechtlicher Verein.
Wer den Verein um Unterstützung ansucht sagt damit
auch etwas über seine
finanzielle Leistungsfähigkeit aus.
Nö, das sollte davon unabhängig sein. Ich sehe
den Verein nciht als
Caritas. Wenn es den Vereinszielen bzw. dem Projekt förderlich ist, habe
ich kein Problem mit finanzieller Förderung, solange es rechtzeitig
kommuniziert wird und die Abläufe transparent sind.
Ich möchte, dass sich Leute
ungeniert um die vorhandenen Fördermittel bewerben, denn damit erreichen
wir mehr, als wenn wir sie durch übermässige Transparenz abschrecken. Es
geht uns schliesslich darum, dass möglichst viele Leute an Wikimania
oder Photoworkshop teilnehmen und nicht darum zu wissen, wer es sich
leisten kann, und wer nicht.
s.o.
Für die nötige Transparenz sorgt, dass die
Fördermöglichkeiten und deren
Kriterien vorab öffentlich bekannt gemacht werden, und das ist hier und
auf wikide-l durch mich geschehen. Selbstverständlich muss auch die
Abrechnung und Vebuchung ordnungsgemäss geschehen, dafür ist allerdings
der Kassier zuständig.
Anscheinend sind unsere Ansichten nicht so unterschiedlich.
-
Mitgliederwiki
Dass es für andere genutzt wird, kann und darf den primären Zweck des
Mitgliederwiki nicht beschneiden.
Ich sehe nicht, dass der Zweck beschnitten
würde.
Bis auf die Konfiguration.
Dass die Hauptseite und ein paar Info-Seiten (nur
diese, die im Menü
verlinkt sind) geschützt sind sollte selbstverständlich sein, das wird
bei Wikipedia und in den og. Wikis genauso gehandhabt.
Nein! Nein! und Nein!
Mitglieder haben volle Schreibrechte zu haben.
Eine Begründung für eine Einschränkung derselben ist schlicht nicht
begründbar und völlig inakzeptabel.
Doch, ich habe es begründet. Wenigstens ein
kleines bisschen Ordnung,
und sei es nur auf der Start- und Kontaktseite muss schon sein.
Schliesslich ist dies auch eine Visitenkarte.
Es ist ein Mitgliederwiki, kein
Vereinswiki. Das kanze soll primär eine
Plattform zur vereinsarbeit sein, kein Kommunikationskanal an Dritte.
Was möchtest denn Du bitte an der Seite [[Kontakt]],
[[Vorstand]],
[[Archiv]] etc. ändern? Das sind Bereiche, wo wir als Verein
Informationen nach aussen geben, und darüber beschliesst am Ende immer
noch der Vorstand.
Darin sehe ich eine Beschneidung des Zweckes des Mitgliederwikis
als
Arbeitsplattform.
Ich kann deinen Standpunkt verstehen, aber das war nicht unsere
intention, als wir die Einrichtung eines Mitgliederwiki vorgeschlagen haben.
Daher auch mein Hinweis, man möge die VIsitenkarte auf den Vorstandswiki
transferieren, wo dieser unbeschadet von den Mitgleidern seiner
Kommunikation nachkommen kann...
WIr wollen eine Arbeitsplattform für Mitglieder. Dass Nichtmitglieder
dort mitlesen können, ist ein Nebensapekt, der nicht nötig ist. Der
Vorstandswiki ist ja auch nur dem Vorstand vorbehalten - warum will de
Vorstand den Mitgliedern eine solche Arbeitsplattform vorenthalten?
Eine Schnittstelle zwischen den beiden, zur Weiterleitung von
Informationen durch den Vorstand an die Mitglieder ist wünschenswert.
Eine "Visitenkarte des Vereins" ist ein Mitgliederwiki jedoch deninitiv
nicht.
Zur Vereinsarbeit stehen unbegrenzt viele Unterseiten,
neue Seiten, alle
Diskussionsseiten etc. zur Verfügung.
Ein bisschen praktikabel muss das schon sein. Schliesslich ist der
Vorstand immer noch für die dort veröffentlichten Inhalte juristisch
verantwortlich, und das gilt selbst wenn der Lesezugriff auf Mitglieder
beschränkt wäre. Insofern ist es mMn. auch unerlässlich, das mindestens
ein Vorstandsmitglied Adminrechte hat. Es wird dadurch niemandem etwas
weggenommen und auch nichts beschnitten.
Nö. Wenn ihr euch darüber sorgt, dann
richtet bitte einen
Kommunikationsbereich im Vorstandswiki ein, aber beschneidet nicht die
Arbeitsplattform der Mitglieder.
Außerdem gibt es einen von der GV legitimierten Admin, der nach dem
Recht(en) sehen kann/soll. Falls er mit der Arbeit nicht nachkommt,
obliegt es ihm, Deputies zu benennen.
Stell Dir vor, die gesperrten Seiten wären Teil der
Homepage statt des
Mitgliederwikis.
Sind sie aber nicht. Das war nie die Intention des
Mitgliederwiki.
Änderte rein gar nichts! Nur ist das Wiki eben auch
für
uns besser zu pflegen und wir sehen es nicht ein, ein zweites Wiki für
die Handvoll Seiten aufzusetzen. Es ist durchaus sinnvoll alle
Informationen an einem Fleck zu haben, sonst nimmt sie niemand mehr wahr.
Dann
bitte am Vorstandswiki oder auf der Website des Vereins.
Wozu? Ein
Mitgliederwiki ist primär für die Mitglieder da. In diesem
sind Mitglieder des Vorstandes genauso Mitglieder, wie jedes andere
Mitglied auch. Bevorzugte Rechte für den Vorstand sind auch hier in
keinster Weise begründbar und damit grundsätzlich zu verneinen.
Wie gesagt, das
hat in der Praxis sowieso keine Relevanz, Du
konstruierst hier eine "Bevorzugung" die in der Praxis nicht existiert.
Doch. Du hast meine Poisition durch deine Ausführungen hinreichend
bestätigt.
Wir Mitglieder wollen ein Mitgliederwiki. Dazu benötigen wir Webspace
und eine Datenbank, mehr nicht. Den Rest können wir schon selbst
erledigen. Wenn dies auf dem Webspace des vereins aus welchen gründen
auch immer nciht möglich ist, werden wir Mitglieder eine andere Lösung
finden.
Dass im Bezug auf Vandalismus etc. Adminfunktionen
vorhanden sein müssen
habe ich oben bereits erwähnt.
Ja, aber die besetzung der Adminfunktion wurde in
der GV auf eine Person
festgelsgt - definitiv NICHT auf den Vorstand. Die Mitglieder des
Vorstandes sind auf der Arbeitsplattform der Mitglieder ganz einfache
Mitglieder ohne jegliche Privilegien - diese benötigen sie auch gar
nicht. Außerdem haben sie ihr Vorstandswiki, wo sie sich jederzeit gerne
gegenseitig vorstehen und administieren können...
Bei der GV
wurde eine Person als Verantwortlicher (Administrator)
gewählt. Dieser ist als solcher mit besonderen Rechten auszustatten,
sonst niemand. Eine Einschränkung der Schreibrechte für
Vereinsmitglieder ist völlig inakzeptabel, ebenso wie Adminrechte für
Vorstände. Wenn darüber hinaus eine besondere Verwendung erforderlich
ist, möge dies im Vorstandswiki oder einem weiteren Wiki erfolgen, nicht
jedoch im Mitgliederwiki.
Entschuldige, dem kann ich absolut nicht folgen. Ob es
sich um zwei oder
ein Wiki handelt ändert rein gar nichts.
Logisch oder physisch?
Zum Rest - siehe oben.
Zumal die Wahl eines Verantwortlichen an der GV
abgelehnt wurde.
Da unterscheidet sich offensichtlich unsere Erinnerung...
Du siehst, unsere Positionen unterscheiden sich (bis auf das
Mitgleiderwiki) gar nicht so sehr von einander.
Meine Forderungen an den Vorstand sind gar nicht so abwegig.
Fakt ist, es sind seit der GV inzwischen drei Monate vergangen, und
einige Leute stehen immer noch in der Bringschuld, und einige Punkte
wären darüber hinaus noch aufzuarbeiten bzw. zu bereinigen.
Grüße aus Wien,
Gerhard