Hallo Manuel,
Am 24.02.2011 15:31, schrieb Manuel Schneider:
vielen Dank für die Mühe das nochmals genaustens aufzuschlüsseln.
oh bitte gerne...
Wo ist dieses ominöse Vereinsjahr eigentlich definiert? Verschiedene Parteien werfen mit unterschiedlichen Interpretationen darüber herum und streiten damit auf einer Ebene, auf der ich selber ehrlich gesagt nicht mehr mitkomme.
Das ist ganz einfach. EIn Geschäftsjahr beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Eine ausführliche Erläuterung dazu steht auch in der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsjahr
Ein Geschäfts/Vereinsjahr darf niemals länger als 12 Monate umfassen.
Da der Verein am 2. Mai 2008 seine Gründungsversammlung hatte, und (IMHO, ich lasse mich aber gener eines besseren belehren) keine Festlegung eines Rumfgeschäftsjahres für 2008 erfolgte, dauert das Vereinsjahr jeweils vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres.
Könnten wir uns nicht einfach darauf einigen, dass Vereinsjahr = Kalenderjahr ist?
Können wir. Aber nicht rückwirkend, sondern bei der nächsten GV durch Beschluss des obersten Verinsorganes.
Der aktuelle Vorstand wurde am 26. November gewählt, dh. 2011 würde sich insofern anbieten. Sowohl für den Voranschlag als auch den Zeitraum des Literaturstipendiums (dessen Beschluss lautet "1000 EUR / Jahr").
So einfach kann man nicht on the fly abändern. Zudem ist es in der Wirtschaft kein Problem, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.
Für den verein ist das ganze wesentlich einfacher, als für ein unternehmen, aber die Finanzgebarung muss entsprechend umgesetzt werden.
Da ein Vereinsjahr nicht länger als 12 Monate dauern darf, wäre es möglich, das nächste Vereinsjahr per Beschluss der GV als Rumpfjahr von 1. Mai bis 31. Dezember 2011 - ex ante - festzulegen, und ab 2012 das Vereinsjahr mit dem Kalenderjahr zu harmonisieren.
Mein Ziel - aber das ist meine ganz persönliche Meinung - wäre, dass wir die GV-Zeiträume so stauchen, dass wir im Januar 2012 wieder eine GV haben und mittig zwischen dem 26. November 2010 und Ende Januar 2012.
Die letzte GV fand viel zu spät statt. Die staturen sehen eine jährliche GV statt, das Vereinsjahr dauert immer von Mai bis April, somit war die letzte GV jene zum Abschluss des Vereinsjahres 2009/10, und zur Planung des aktuellen VJ 2010/11.
Die nächste GV sollte daher im April/Mai 2011 stattfinden. Und das ist schon sehr bald.
Insbesondere die Rechnungsabschlüsse dürfen niemals mehr als 12 Monate umfassen (daher auch mein formaler Einspruch zu diesem Thema). Hier sollten die einzelnen Jahre noch einmal sauber gegen einander abgegrent werden.
Dann könnte man nun eine Gebahrenrechnung bis zum 31.12.2010 erstellen und eine für das Kalenderjahr 2011 (an der GV Mitte 2011 wäre dies halt ein Zwischenstand).
So einfach ist dies nicht, hier gibt es Gesetze, die einzuhalten sind.
Von mir aus kann auch die GV im November / Dezember beibehalten, und dort die Weichen für das kommende Jahr stellen. Trotzdem wäre es dann auch hier angebracht das Kalenderjahr zu verwenden. Ich will weg davon, dass wir angebrochene Jahre und Monate irgendwie verwursteln, wie das dieses Jahr an der GV war. Aus dem Finanzbericht blickt doch sonst keiner mehr durch.
Siehe oben. ALles nur eine Sache der Konvention. Aber formal korrekt und im Voraus per Beschluss des obersten vereinsorganes legitimiert.
Eigentlich hätte ich mir erwartet, dass der Vorstand (da er zur GV mit dem Ansinnen, eine weitere Periode die Geschäfte zuführen erschienen ist) BEI DER GV einen "/Voranschlag für das Vereinsjahr 2010/2011 vorlegt"/.
geschenkt, klar. Aber damit bist Du bei mir leider an der falschen Adresse. Ich kanns nicht ändern - war so.
Ja eh. Ich mache diesen Punkt ja nicht dir zum Vorwurf - hier sollten sich andere betroffen fühlen.
Jetzt, drei Monate nach der GV immer noch auf den 15. März zu verweisen
- das ist 45 Tage vor dem Ende des Vereinsjahres - ist irgendwie ganz
und gar nicht das, was ich mir von einem Vorstand erwarte.
s.o. bzgl. Vereinsjahr.
Genau.
- Chaptervertrag
- Versicherung (Allianz)
- Beauftragung zur Softwareentwicklung (GlobalBeo)
- Beauftragung der Steirischen Wirtschafstreuhand GmbH&CoKG
- allfällige weitere Verträge
ad 1.: Hier wurde mehrfach das Fundraisingagreement 2010 vorgelegt. Auf Nachfrage wurde irgendwann von Beppo eine Erklärung übermittelt, dass es gar keinen Chaptervertrag zwischen WMAT und der WMF gibt. Hier besteht also Handlungsbedarf.
besteht er? Solange die WMF keinen Chaptersvertrag haben will ist alles gut.
Ich frag mich nur, warum es dann solche Verträge gibt, und warum andere Chapter welche haben, nur WMAT nicht. Und wenns keinen Vertrag gibt, warum dann der Zirkus bei formalen (erforderlichen) Änderungen der Statuten?
Tatsache ist aber, das aufgrund verschiedener Nachfragen (eben auch von uns, aber nicht nur) die WMF just im Februar ganz kurzfristig an alle Chapter die noch keinen oder keinen aktuellen Vertrag hatten (wir sind nicht die einzigen) eine neue Version herausgeschickt hat und diese ganz schnell unterschrieben haben will.
...warum wundert mich das jetzt nicht?
Ich weiss das, weil ich (unabhängig von WMAT) auf der Chapters-Mailingliste mitlese, und ich habe daraufhin bei uns im Vorstand nachgefragt. Kurt schrieb, das Christoph den Vertrag hätte und bat ihn uns bereitzustellen bzw. gleich ins Mitgliederwiki zu laden. Dies ist bislang noch nicht geschehen. Er sollte eigentlich auch längst unterschrieben sein.
Dazu sag ich jetzt einfach mal Nichts.
Ich kann leider nicht weiterhelfen, da ich den Vertrag selbst noch nicht habe, sonst würde ich ihn selbst online stellen. MMn. kann man so einen Vertrag ja auch allgemein, nicht nur im Vorstand diskutieren.
Genau so würde ich mir transparente Vereinsarbeit vorstellen.
ad 2.: Der Vertrag mit der Allianz wurde übermittelt und festgestellt, dass dieser nicht mehr besteht. Darf ich daher um ein Schreiben des Vertragspartners bitten, das dies bestätigt?
Muss ich an Kurt verweisen.
Dann warten wir halt weiter, bis was von Kurt kommt...
ad 3.: Es wurde ein Angebot übermittelt, das eine interessante Genesis aufweist, aber das ist nicht wirklich Gegenstand der Anfrage. Es geht um die Beauftragung. Da diese nicht in schriftlicher Form vorliegt (wie ich es mir gemäß den Statuten, insbesondere ob der Höhe der Ausgabe in Höhe von EUR 3000,- erwarten würde) wurde mir zugesichert, zumindest eine Rechnung zu übermitteln...
Also über die Beauftragung mag man streiten wollen. Angebot muss her, ganz klar, um den Verein vor evtl. Problemen zu bewahren bzw. hinterher Klarheit zu haben was beauftragt wurde (Umfang) um die Leistungen auch daran messen zu können.
Ich bin es als Geschäftsmann gewohnt, bei solchen Beträgen Vereinbarungen grundsätzlich in Schriftform zu verfassen. Aber vielleicht habe ich unnötigerweise von mir auf andere geschlossen?
Dass eine Rechnung schriftlich vorliegen muss ist selbstverständlich, egal um welchen Betrag es sich handelt.
Danke für die Bestätigung meiner Position.
Dies ist bin zum heutigen Tage nicht geschehen. Die Ausgabe wurde längst verbucht, es kann doch nicht sein, dass die zugehörige Rechnung innerhalb von drei Monaten nicht aufgefunden, digitalisiert und an mich übermittelt werden kann (ich komme auch gerne persönlich vorbei).
Sollte nicht, nein. Ich hab sie aber nicht, sonst würde ich sie Dir gerne zusenden.
Also warten wir auch hier, bis von Kurt was kommt...
ad 4.: Auch hier wurde mir mitgeteilt, dass es keinerlei schriftliche Vereinbarung gibt. Auch hier warte ich immer noch auf die Übermittlung eines schriftlichen Beleges - insbesondere um die Frage zu klären, ob tatsächlich - wie von Kulac auf der GV behauptet - eine WirtschaftstreuhandKANZLEI geschäftlich mit der Rechnungsprüfung beauftragt wurde, oder ob die auf der GV anwesende Rechnungsprüferin lediglich als Privatperson gehandelt hat.
Soweit ich weiss gibt es die mehrfache (mündliche) Aussage auf diese Frage, dass die Kanzlei beauftragt wurde. Es handelt sich dabei auch um zwei unterschiedliche Personen, die als Auftragnehmer genannt wurden. Ich nehme das einfach mal so hin. Ist denn dieser Beleg so wichtig, dass er diese Diskussion und die Ressourcen, die wir beide und ggf. noch weitere dafür aufwenden, wert?
Ja, denn es macht einen großen Unterschied: Auf der GV wurde ja dahingehend argumentiert, dass eine Wirtschaftsprüferkanzlei beauftragt werden müsse...
Wenn sich herausstellt, dass die Prüfung von einer Privatperson durchgeführt wurde, noch dazu von einer vereinsexternen, und zudem noch extra bezahlt, dann stellt sich doch die Frage, warum nicht vereinsintern qualifizierte Personen betraut wurden (die sich zudem auch angeboten haben, die Prüfung durchzuführen).
Da der von dir auf die Website gestellten Bericht (bei der GV war es noch einer über 20 Monate, zwischenzeitlich ist anscheinend jemand draufgekommen, dass maximal 12 Monate am Stück abgerechnet und geprüft werden dürfen) kein einziges Indiz enthält, das auf die Kanzlei Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG verweist...
- aber vielleicht habe ich es bislang aufgrund visueller oder kognitiver Defizite einfach nicht gefunden - ich bin dankbar für jeden Hinweis -
...nehme ich einfach einmal an, dass dieses Papier, das nicht einmal eine Unterschrift trägt, geschweige denn die Unterschriften beider Rechnungsprüfer, von der Privatperson Mag. Andrea Pfandner Berufsanwärterin (Steuerberater) verfasst wurde.
Ich lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das gegenteil. Bislang fehlen mir jedoch jegliche Indizien, welche geeignet sind, die Aussagen von Kulac auf der GV zu bestätigen.
Das Protokoll ist hierzu übrigens listig formuliert: "Herrn Mag. Helfried Heidinger und Frau Mag. Andrea Pfandner der Steirischen Wirtschaftstreuhand". Das bedeutet nicht notwendigerweise die Beauftragung der Kanzlei, sondern lediglich der Privatpersonen. Dann sollte das bitte aber auf der GV auch entsprechend dargestellt werden, und nicht "Wir sollten eine Wirtschaftsprüferkanzlei beauftragen, die das besser kann, als ein dahergelaufenes lästiges Mitglied ohne Qualifikation".
Somit ist der Bericht zur Rechungsprüfung nicht einmal das Papier wert, von dem er eingescannt wurde - ich persönlich würde so ein Papier entschieden zurückweisen und einen ordentlichen Bericht einfordern, insbesondere wenn es von einer WIrtschaftsprüferkanzlei kommt, die dafür bezahlt wird.
Das Zusatndekommen ist zudem höchst aufklärungsbedürftig.
ad 5.: Webhostervertrag: Danke für die Übermittlung dieses Vertrages. Den Rechnungszeitraum finde ich spannend. Hier wäre eine jährliche Abgrenzung wünschenswert.
Ja, da hast Du recht. Ich mag das gerne auch erklären (nicht rechtfertigen): Der Vertrag wurde vor der Vereinsgründung vereinbart und später schriftlich fixiert. Diverse Wikimedia-Vereine und -Projekte erhalten von mir kostenloses Hosting. Lediglich die Domaingebühren werden 1:1 weiterberechnet. Daran verdiene ich also nichts.
Ist schon o.k. Dazu gab es keinen EInwand.
Bislang hatte der Verein kein Geld diese zu bezahlen, so dass ich bei WMAT über diese Regelung grosszügig hinweggesehen habe - wir waren uns einig, dass wir das "irgendwann, wenn der Verein mal Geld hat", nachholen. Das habe ich nun getan. Dh. der Verein wird seine Rechnungen zukünftig auch regelmässig erhalten.
Danke. Sowas sollte halt auch vorher festgehalten und den Mitgliedern kommuniziert werden.
Eine Liste der Reisen wurde inzwischen vorgelegt, die zugehörigen Berichte (hierzu erlaube ich mir, auf die Konditionen zum aktuellen Stipendium für Haifa zu verweisen), stehen immer noch aus.
Ich habe in der Vergangenheit solche Berichte geschrieben, aber um diese geht es hier nicht. Ich kann Dir also hier leider nicht weiterhelfen und hoffe darauf, dass meine Kollegen dieser Aufgabe noch nachkommen.
Also warten wir wieder einmal...
Erläuterung: Unter einem solchen Bericht verstehe ich eine Beschreibung, die vom gesponserten selbst verfasst wurde, in dem er dar legt, was der Zweck seiner Reise war, an welchen Veranstaltungen er teilgenommen hat, was er dort präsentiert hat (eventuell mit Anlage der Präsentation), und welche Erkenntnisse er auf der Veranstaltung gewonnen hat, die er zukünfig im Sinne des Vereinszweckes oder im Sinne des Stipendiums einsetzen kann. Schlimmstenfalls kann es auch eine kurze Zusammenfassung der besuchten Veranstaltungen sein.
Klar, s.o.
Danke für die Bestätigung meiner Sichtweise.
Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Kostenerstattung ausschließlich gegen Übermittlung der Originalbelege (Rechung/Tickets) zu erfolgen hat.
Sollte auch klar sein. Wobei eine Anmerkung erlaubt sei: Es scheint übliche Praxis zu sein dies auch gegen gescannte Belege zu tun. Zumindest bei WMCH hat das immer ausgereicht (ich habe die Originalbelege immer noch zuhause, abgelegt für "alle Fälle").
Ich würde eingescannte Belege weder als Kassier noch als Rechnungsprüfer akzeptieren und habe daher in einem Fall im letzten Jahr die Original-Belege auch nachgefordert. Eine einfache Umsetzung des GV-Beschlusses hätte vermutlich viele leere
Ich zitiere einmal aus dem Protokoll: /"Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Mitglieder über Veranstaltungen und Teilnahme von Vereinsmitgliedern besser informiert werden sollen."/
Hier teile ich die Meinung des Vorstandes, dass zwar Reisen zu Veranstaltungen finanziert werden sollen, aber dass (wenn es die jeweilige Person nicht will), niemand außerhalb des Vorstandes erfahren darf, wer auf Kosten des Vereins zu welcher Veranstaltung reist, in keinster Weise.
Darüber wurde bereits diskutiert, ich denke hier gibt es nichts neues hinzuzufügen.
Schade an dieser Stelle ist, dass die Diskussion auch noch völlig imaginär ist: Die betreffende Person hat nicht gesagt, dass sie nicht genannt werden will. Wir als Vorstand (hier kann ich wohl wirklich für alle sprechen) halten es einfach nicht für richtig, dass Bittsteller ohne deren Einverständnis der Öffentlichkeit preisgegeben werden.
So etwas sollte von Anfang an klar sein. Ich verstehe das "Versteckspiel" nicht wirklich.
Wir verlangen von den Geförderten einen abschliessenden Bericht. Dieser wird veröffentlicht, analog zu den "Vorstandsreisen". Insofern erübrigt sich die Diskussion an dieser Stelle dann sowieso, denn damit ist klar, wer gereist ist.
Sollte, ja.
Im vorliegenden Fall war es anderst: Jemand trat an uns heran um persönlich eine Förderung zu erhalten. Als Vorstand haben wir darüber beraten und waren uns einig, dass wir nicht einzelnen Personen aufgrund ihrer Anfrage eine Förderung erteilen können, selbst wenn wir den Anlass gutheissen. Also haben wir daraus eine allgemeine Förderung geschaffen, die wir dann veröffentlicht haben, damit es jeder weiss und jeder die Chance hat sich darum zu bewerben.
Finde ich auch völlig in Ordnung so. Schaun wir mal, was daraus wird.
Es war anfangs auch lediglich als Anfrage gedacht, jedoch als mit "Recht auf Persönlichkeitsrechte" und Geheimhaltung geantwortet wurde, dachte ich, ich wär im falschen Film.
Bei der Forderung nach Transparenz gebe ich Dir absolut recht, aber es gibt auch andere Rechte. So könntest Du argumentieren, dass Du als Bürger Deines Staates Anspruch hast zu erfahren, wer auf Staatskosten Wohngeld oä. vom Staat erhält und dies mit Transparenz begründen.
Lassen wir die Kirche bitte im Dorf, ja? Wir sind schließlich ein privatrechtlicher Verein.
Wer den Verein um Unterstützung ansucht sagt damit auch etwas über seine finanzielle Leistungsfähigkeit aus.
Nö, das sollte davon unabhängig sein. Ich sehe den Verein nciht als Caritas. Wenn es den Vereinszielen bzw. dem Projekt förderlich ist, habe ich kein Problem mit finanzieller Förderung, solange es rechtzeitig kommuniziert wird und die Abläufe transparent sind.
Ich möchte, dass sich Leute ungeniert um die vorhandenen Fördermittel bewerben, denn damit erreichen wir mehr, als wenn wir sie durch übermässige Transparenz abschrecken. Es geht uns schliesslich darum, dass möglichst viele Leute an Wikimania oder Photoworkshop teilnehmen und nicht darum zu wissen, wer es sich leisten kann, und wer nicht.
s.o.
Für die nötige Transparenz sorgt, dass die Fördermöglichkeiten und deren Kriterien vorab öffentlich bekannt gemacht werden, und das ist hier und auf wikide-l durch mich geschehen. Selbstverständlich muss auch die Abrechnung und Vebuchung ordnungsgemäss geschehen, dafür ist allerdings der Kassier zuständig.
Anscheinend sind unsere Ansichten nicht so unterschiedlich.
- Mitgliederwiki
Dass es für andere genutzt wird, kann und darf den primären Zweck des Mitgliederwiki nicht beschneiden.
Ich sehe nicht, dass der Zweck beschnitten würde.
Bis auf die Konfiguration.
Dass die Hauptseite und ein paar Info-Seiten (nur diese, die im Menü verlinkt sind) geschützt sind sollte selbstverständlich sein, das wird bei Wikipedia und in den og. Wikis genauso gehandhabt.
Nein! Nein! und Nein! Mitglieder haben volle Schreibrechte zu haben. Eine Begründung für eine Einschränkung derselben ist schlicht nicht begründbar und völlig inakzeptabel.
Doch, ich habe es begründet. Wenigstens ein kleines bisschen Ordnung, und sei es nur auf der Start- und Kontaktseite muss schon sein. Schliesslich ist dies auch eine Visitenkarte.
Es ist ein Mitgliederwiki, kein Vereinswiki. Das kanze soll primär eine Plattform zur vereinsarbeit sein, kein Kommunikationskanal an Dritte.
Was möchtest denn Du bitte an der Seite [[Kontakt]], [[Vorstand]], [[Archiv]] etc. ändern? Das sind Bereiche, wo wir als Verein Informationen nach aussen geben, und darüber beschliesst am Ende immer noch der Vorstand.
Darin sehe ich eine Beschneidung des Zweckes des Mitgliederwikis als Arbeitsplattform.
Ich kann deinen Standpunkt verstehen, aber das war nicht unsere intention, als wir die Einrichtung eines Mitgliederwiki vorgeschlagen haben.
Daher auch mein Hinweis, man möge die VIsitenkarte auf den Vorstandswiki transferieren, wo dieser unbeschadet von den Mitgleidern seiner Kommunikation nachkommen kann...
WIr wollen eine Arbeitsplattform für Mitglieder. Dass Nichtmitglieder dort mitlesen können, ist ein Nebensapekt, der nicht nötig ist. Der Vorstandswiki ist ja auch nur dem Vorstand vorbehalten - warum will de Vorstand den Mitgliedern eine solche Arbeitsplattform vorenthalten?
Eine Schnittstelle zwischen den beiden, zur Weiterleitung von Informationen durch den Vorstand an die Mitglieder ist wünschenswert.
Eine "Visitenkarte des Vereins" ist ein Mitgliederwiki jedoch deninitiv nicht.
Zur Vereinsarbeit stehen unbegrenzt viele Unterseiten, neue Seiten, alle Diskussionsseiten etc. zur Verfügung.
Ein bisschen praktikabel muss das schon sein. Schliesslich ist der Vorstand immer noch für die dort veröffentlichten Inhalte juristisch verantwortlich, und das gilt selbst wenn der Lesezugriff auf Mitglieder beschränkt wäre. Insofern ist es mMn. auch unerlässlich, das mindestens ein Vorstandsmitglied Adminrechte hat. Es wird dadurch niemandem etwas weggenommen und auch nichts beschnitten.
Nö. Wenn ihr euch darüber sorgt, dann richtet bitte einen Kommunikationsbereich im Vorstandswiki ein, aber beschneidet nicht die Arbeitsplattform der Mitglieder.
Außerdem gibt es einen von der GV legitimierten Admin, der nach dem Recht(en) sehen kann/soll. Falls er mit der Arbeit nicht nachkommt, obliegt es ihm, Deputies zu benennen.
Stell Dir vor, die gesperrten Seiten wären Teil der Homepage statt des Mitgliederwikis.
Sind sie aber nicht. Das war nie die Intention des Mitgliederwiki.
Änderte rein gar nichts! Nur ist das Wiki eben auch für uns besser zu pflegen und wir sehen es nicht ein, ein zweites Wiki für die Handvoll Seiten aufzusetzen. Es ist durchaus sinnvoll alle Informationen an einem Fleck zu haben, sonst nimmt sie niemand mehr wahr.
Dann bitte am Vorstandswiki oder auf der Website des Vereins.
Wozu? Ein Mitgliederwiki ist primär für die Mitglieder da. In diesem sind Mitglieder des Vorstandes genauso Mitglieder, wie jedes andere Mitglied auch. Bevorzugte Rechte für den Vorstand sind auch hier in keinster Weise begründbar und damit grundsätzlich zu verneinen.
Wie gesagt, das hat in der Praxis sowieso keine Relevanz, Du konstruierst hier eine "Bevorzugung" die in der Praxis nicht existiert.
Doch. Du hast meine Poisition durch deine Ausführungen hinreichend bestätigt.
Wir Mitglieder wollen ein Mitgliederwiki. Dazu benötigen wir Webspace und eine Datenbank, mehr nicht. Den Rest können wir schon selbst erledigen. Wenn dies auf dem Webspace des vereins aus welchen gründen auch immer nciht möglich ist, werden wir Mitglieder eine andere Lösung finden.
Dass im Bezug auf Vandalismus etc. Adminfunktionen vorhanden sein müssen habe ich oben bereits erwähnt.
Ja, aber die besetzung der Adminfunktion wurde in der GV auf eine Person festgelsgt - definitiv NICHT auf den Vorstand. Die Mitglieder des Vorstandes sind auf der Arbeitsplattform der Mitglieder ganz einfache Mitglieder ohne jegliche Privilegien - diese benötigen sie auch gar nicht. Außerdem haben sie ihr Vorstandswiki, wo sie sich jederzeit gerne gegenseitig vorstehen und administieren können...
Bei der GV wurde eine Person als Verantwortlicher (Administrator) gewählt. Dieser ist als solcher mit besonderen Rechten auszustatten, sonst niemand. Eine Einschränkung der Schreibrechte für Vereinsmitglieder ist völlig inakzeptabel, ebenso wie Adminrechte für Vorstände. Wenn darüber hinaus eine besondere Verwendung erforderlich ist, möge dies im Vorstandswiki oder einem weiteren Wiki erfolgen, nicht jedoch im Mitgliederwiki.
Entschuldige, dem kann ich absolut nicht folgen. Ob es sich um zwei oder ein Wiki handelt ändert rein gar nichts.
Logisch oder physisch?
Zum Rest - siehe oben.
Zumal die Wahl eines Verantwortlichen an der GV abgelehnt wurde.
Da unterscheidet sich offensichtlich unsere Erinnerung...
Du siehst, unsere Positionen unterscheiden sich (bis auf das Mitgleiderwiki) gar nicht so sehr von einander.
Meine Forderungen an den Vorstand sind gar nicht so abwegig.
Fakt ist, es sind seit der GV inzwischen drei Monate vergangen, und einige Leute stehen immer noch in der Bringschuld, und einige Punkte wären darüber hinaus noch aufzuarbeiten bzw. zu bereinigen.
Grüße aus Wien,
Gerhard