;Infos aus dem Vorstand vom 24. Jänner 2022
* Wie im Rahmen der Planungswerkstatt besprochen, entwickeln wir eine Strategie zur ökologischen Nachhaltigkeit, um dies auch in unserer Strategie zu reflektieren, soll diese in der Einleitung um folgende Formulierung ergänzt werden: [... ] Unsere Strategie baut auf einem gesunden organisatorischen Umfeld mit den involvierten Menschen auf. Ihre Umsetzung soll auch von Prinzipien der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit geleitet sein. [...]
* Das neue regionale Grantkomitee für Nord- und Westeuropa und die Wikimedia Foundation haben unser Ansuchen um einen 3-Jahresgrant in voller Höhe bewilligt. Alle Informationen zu unserem 3-Jahresplan und unser Budget für 2022 findet ihr auf dem Mitgliederwiki: ** https://mitglieder.wikimedia.at/Projekte/WMAT_3-Jahresplan_(2022-2024) ** https://mitglieder.wikimedia.at/Budget
* Beschluss: Es wurden zwei Mitglieder mit den Mitgliedsnummern 2022012401 und 2022012402 aufgenommen
* Beschluss: Die Geschäftsordnung wird durch eine Richtlinie zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (neue Anforderung für das Spendengütesiegel) ergänzt: ** “Die Geschäftsführung prüft zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung jedenfalls jegliche Einnahmen, die eine Höhe von EUR 1.000,00 (kumuliert pro Einnahmenquelle und Jahr) übersteigen im Hinblick auf Vertrauenswürdigkeit und Nachvollziehbarkeit der Einnahmenquelle (z. B. nach Kriterien der persönlichen Bekanntheit, Community-Mitgliedschaft, Online-Recherche, Bestätigung/Leumund durch andere Community-Mitglieder). Außerdem prüft die Geschäftsstelle auch bei Ausgaben an Einzelpersonen von über EUR 1.000,00 die Identität des Ausgabenempfängers (beispielsweise durch Vorlage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises bei Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU) und allenfalls dessen Vertrauenswürdigkeit. Bei kleineren Beträgen sind Prüfungen im Einzelfall möglich, aber nicht verpflichtend. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist im Zuge von Vorstandscalls zu protokollieren. Einnahmen oder Ausgaben in Kryptowährungen werden nicht an- bzw. vorgenommen.”
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