Hallo zusammen,
ich erlaube mir hier zu einen Thema auf verschiedenen Listen zu cross-posten, da es an verschiedenen Stellen bereits öfter diskutiert wurde.
Es geht um den URAA, dem Uruguay Round Agreements Act, welcher wahrscheinlich einige Uploads auf Wikimedia Commons zu Urheberrechtsverletzungen werden lässt. Da die Commons-Gemeinschaft sehr streng diesbezüglich ist, wurde dort entschieden alle betroffenen Werke vorsorglich zu löschen.
Dies führte zu starken Reaktionen, auch auf diesen Listen. Unter anderem wurden ein alternatives Wikimedia Commons, in einem Land mit geringeren Einschränkungen durch Urheberrecht, gefordert. Wikimedia Israel war verärgert, da darunter auch Werke fallen, welche der Staat bzw. das Militär explizit freigegeben hat. WMIL verfasste einen offenen Brief an den Vorstand der Wikimedia Foundation, welchem sich Wikimedia Spanien anschloss.
Der Vorstand der Wikimedia Foundation hat sich nun geäussert: * https://meta.wikimedia.org/wiki/Talk:Wikimedia_Israel/Letter_to_the_BoT_rega...
In kurz auf Deutsch: 1) Die WMF lehnt den URAA ab und hatte sich bereits in einem Gerichtsverfahren zusammen mit der Electronic Frontier Foundation (EFF) und vielen anderen Organisationen gegen den URAA ausgesprochen, unterlag aber.
2) Die WMF wird keine Inhalte aufgrund des URAA löschen, solange keine "Takedown Notice" (gerichtliche Anordnung zur Löschung) vorliegt. Sollte dies der Fall sein, würden nur das / die betreffende Werke gelöscht. Bislang gab es keine entsprechenden Anordnungen. Entsprechend empfiehlt die WMF daher auch den Communities sich ruhig zu verhalten und von Löschungen abzusehen. Letztes Jahr hat die WMF eine Analyse zu den Auswirkungen der URAA veröffentlicht, welche auch Verhaltensregeln für die Autoren enthalten: https://meta.wikimedia.org/wiki/Legal_and_Community_Advocacy/URAA_Statement
3) Die WMF hat sich auch Gedanken zum Serverstandort gemacht, bislang sei man aber zu keinen Ergebnis gekommen. Die USA haben viele Vorteile, aber auch Nachteile wie die URAA. So steht es auch um andere potentielle Standorte.
Soweit der aktuelle Stand. Mich freut vorallem Punkt 2, zu hoffen bleibt, dass dieser Standpunkt auch bei der Commons-Community ankommt und auch akzeptiert wird. Dort habe ich bislang noch meine Zweifel. Ihr könnt aber mithelfen, indem ihr diese beiden WMF-Statements in entsprechenden Diskussionen verwendet und verlinkt.
Zum Serverstandort bin ich (persönlich) der Meinung, dass man verschiedene Rechtssysteme und deren Vorteile nutzen könnte. Ein zweites Wikimedia Commons aufzubauen ist nicht so teuer und die Integration in die Wikis nahezu trivial.
Grüsse,
Manuel
Serverstandort Österreich hätte so seinen Reiz, wenn ich an Panoramafreiheit denke.
Ralf
Am 21. Februar 2014 11:08 schrieb Manuel Schneider < manuel.schneider@wikimedia.ch>:
Hallo zusammen,
ich erlaube mir hier zu einen Thema auf verschiedenen Listen zu cross-posten, da es an verschiedenen Stellen bereits öfter diskutiert wurde.
Es geht um den URAA, dem Uruguay Round Agreements Act, welcher wahrscheinlich einige Uploads auf Wikimedia Commons zu Urheberrechtsverletzungen werden lässt. Da die Commons-Gemeinschaft sehr streng diesbezüglich ist, wurde dort entschieden alle betroffenen Werke vorsorglich zu löschen.
Dies führte zu starken Reaktionen, auch auf diesen Listen. Unter anderem wurden ein alternatives Wikimedia Commons, in einem Land mit geringeren Einschränkungen durch Urheberrecht, gefordert. Wikimedia Israel war verärgert, da darunter auch Werke fallen, welche der Staat bzw. das Militär explizit freigegeben hat. WMIL verfasste einen offenen Brief an den Vorstand der Wikimedia Foundation, welchem sich Wikimedia Spanien anschloss.
Der Vorstand der Wikimedia Foundation hat sich nun geäussert:
https://meta.wikimedia.org/wiki/Talk:Wikimedia_Israel/Letter_to_the_BoT_rega...
In kurz auf Deutsch:
- Die WMF lehnt den URAA ab und hatte sich bereits in einem
Gerichtsverfahren zusammen mit der Electronic Frontier Foundation (EFF) und vielen anderen Organisationen gegen den URAA ausgesprochen, unterlag aber.
- Die WMF wird keine Inhalte aufgrund des URAA löschen, solange keine
"Takedown Notice" (gerichtliche Anordnung zur Löschung) vorliegt. Sollte dies der Fall sein, würden nur das / die betreffende Werke gelöscht. Bislang gab es keine entsprechenden Anordnungen. Entsprechend empfiehlt die WMF daher auch den Communities sich ruhig zu verhalten und von Löschungen abzusehen. Letztes Jahr hat die WMF eine Analyse zu den Auswirkungen der URAA veröffentlicht, welche auch Verhaltensregeln für die Autoren enthalten: https://meta.wikimedia.org/wiki/Legal_and_Community_Advocacy/URAA_Statement
- Die WMF hat sich auch Gedanken zum Serverstandort gemacht, bislang
sei man aber zu keinen Ergebnis gekommen. Die USA haben viele Vorteile, aber auch Nachteile wie die URAA. So steht es auch um andere potentielle Standorte.
Soweit der aktuelle Stand. Mich freut vorallem Punkt 2, zu hoffen bleibt, dass dieser Standpunkt auch bei der Commons-Community ankommt und auch akzeptiert wird. Dort habe ich bislang noch meine Zweifel. Ihr könnt aber mithelfen, indem ihr diese beiden WMF-Statements in entsprechenden Diskussionen verwendet und verlinkt.
Zum Serverstandort bin ich (persönlich) der Meinung, dass man verschiedene Rechtssysteme und deren Vorteile nutzen könnte. Ein zweites Wikimedia Commons aufzubauen ist nicht so teuer und die Integration in die Wikis nahezu trivial.
Grüsse,
Manuel
Wikimedia CH - Verein zur Förderung Freien Wissens Lausanne, +41 (21) 34066-22 - www.wikimedia.ch
VereinAT-l mailing list VereinAT-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinat-l
2014-02-21 2:08 GMT-08:00 Manuel Schneider manuel.schneider@wikimedia.ch:
Hallo zusammen,
ich erlaube mir hier zu einen Thema auf verschiedenen Listen zu cross-posten, da es an verschiedenen Stellen bereits öfter diskutiert wurde.
Es geht um den URAA, dem Uruguay Round Agreements Act, welcher wahrscheinlich einige Uploads auf Wikimedia Commons zu Urheberrechtsverletzungen werden lässt. Da die Commons-Gemeinschaft sehr streng diesbezüglich ist, wurde dort entschieden alle betroffenen Werke vorsorglich zu löschen.
Dies führte zu starken Reaktionen, auch auf diesen Listen. Unter anderem wurden ein alternatives Wikimedia Commons, in einem Land mit geringeren Einschränkungen durch Urheberrecht, gefordert. Wikimedia Israel war verärgert, da darunter auch Werke fallen, welche der Staat bzw. das Militär explizit freigegeben hat. WMIL verfasste einen offenen Brief an den Vorstand der Wikimedia Foundation, welchem sich Wikimedia Spanien anschloss.
Der Vorstand der Wikimedia Foundation hat sich nun geäussert:
https://meta.wikimedia.org/wiki/Talk:Wikimedia_Israel/Letter_to_the_BoT_rega...
In kurz auf Deutsch:
- Die WMF lehnt den URAA ab und hatte sich bereits in einem
Gerichtsverfahren zusammen mit der Electronic Frontier Foundation (EFF) und vielen anderen Organisationen gegen den URAA ausgesprochen, unterlag aber.
- Die WMF wird keine Inhalte aufgrund des URAA löschen, solange keine
"Takedown Notice" (gerichtliche Anordnung zur Löschung) vorliegt. Sollte dies der Fall sein, würden nur das / die betreffende Werke gelöscht. Bislang gab es keine entsprechenden Anordnungen. Entsprechend empfiehlt die WMF daher auch den Communities sich ruhig zu verhalten und von Löschungen abzusehen. Letztes Jahr hat die WMF eine Analyse zu den Auswirkungen der URAA veröffentlicht, welche auch Verhaltensregeln für die Autoren enthalten: https://meta.wikimedia.org/wiki/Legal_and_Community_Advocacy/URAA_Statement
- Die WMF hat sich auch Gedanken zum Serverstandort gemacht, bislang
sei man aber zu keinen Ergebnis gekommen. Die USA haben viele Vorteile, aber auch Nachteile wie die URAA. So steht es auch um andere potentielle Standorte.
Soweit der aktuelle Stand. Mich freut vorallem Punkt 2, zu hoffen bleibt, dass dieser Standpunkt auch bei der Commons-Community ankommt und auch akzeptiert wird. Dort habe ich bislang noch meine Zweifel. Ihr könnt aber mithelfen, indem ihr diese beiden WMF-Statements in entsprechenden Diskussionen verwendet und verlinkt.
Zum Serverstandort bin ich (persönlich) der Meinung, dass man verschiedene Rechtssysteme und deren Vorteile nutzen könnte. Ein zweites Wikimedia Commons aufzubauen ist nicht so teuer und die Integration in die Wikis nahezu trivial.
Dazu noch ein Zitat aus der oben verlinkten URAA-Analyse von vor einem Jahr (in der Übersetzung von WMDE):
"Der Standort der Server, der Ort der Eintragung als Organisation und Firmensitz sind nur drei von vielen Faktoren, aufgrund derer US-Recht gilt. Daraus folgt, dass, selbst wenn alle Wikimedia-Server außerhalb der USA gebracht und durch nicht-US-amerikanische Organisationen kontrolliert würden, die Projekte dennoch US-amerikanischem Recht unterlägen, allein aufgrund der rechtlichen und physischen Präsenz der Wikimedia Foundation. Auch bei der Verlinkung oder Einbettung von urheberrechtsverletzenden Inhalten könnte die Foundation entweder als direkter oder als indirekter Urheberrechtsverletzer [gemeint ist Rechtsfigur des Störers, d. Übers.] haftbar gemacht werden."
Natürlich sollte die Tatsache, dass man die Inhalte nicht direkt in Wikipedia, Wikisource etc. integrieren können wird, unabhängige Organisationen nicht davon abhalten, so eine Site aufzubauen - Stichwort Wikilivres Canada.
Grüsse,
Manuel
Wikimedia CH - Verein zur Förderung Freien Wissens Lausanne, +41 (21) 34066-22 - www.wikimedia.ch
VereinAT-l mailing list VereinAT-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinat-l
vereinat-l@lists.wikimedia.org