Danke für die schnelle Klärung und Korrektur!
An Frau Holzschuh-Hofer: Die gewünschten Rechte werden einem von CC-BY-SA sowieso eingeräumt, solange man sich an die Lizenz hält (was ja keine wirkliche Einschränkung ist).
/Manuel
Am 06.09.2012 22:06, schrieb Mag. Kurt Kulac:
nach rücksprache habe ich erfahren, dass das von dr. holzschuh-hofer vom BDA ausdrücklich gefordert war. habe ich nicht mitbekommen, wenn, wär das so nie reingekommen. sollte mittlerweile auch wieder draussen sein. diese bedingungen sind ohnehin sinnlos, weil ja der upload auf commons mit den dortigen lizenzen und bedingungen vorgeht.
na wie auch immer, danke fürs aufmerksammachen und leite bitte weiter, dass das der "standard"-bedingungstext vom BDA war, der unbeabsichtigt 1:1 übernommen wurde. nutzungsrechte haben wir uns damit keine gekrallt...wie auch?
Am 06.09.2012 21:52, schrieb Hubertl:
[...]
Verblüfft stellte ich fest, es stimmt. Ich konnte es kaum glauben! Was bitte soll das denn sein?
/"Die TeilnehmerInnen räumen dem Veranstalter dieses Fotowettbewerbs
an den von ihnen geschaffenen Werken das zeitlich und örtlich unbegrenzte Werknutzungsrecht für alle bekannten und künftigen Verwendungsarten ein. Dieses Recht umfasst auch die Bearbeitung in jeder Form und in jedem Verfahren./"