hi! anbei der ausschnitt (2 seiten) aus krejci/bydlinsky/weber-schallauer vereinsgesetz².
e contrario reicht demnach ein vorstandsbeschluss zur änderung. sinnvoll und durchaus auch in meinem interesse ist es, wenn wir das rechnungsjahr jedoch mit der nächsten statutenänderung in den statuten ein für allemal festhalten. dann gibts da keine unklarheiten mehr. übrigens kann man hier auch schön die sache mit der rechzeitigkeit nachlesen. ich kann den kommentar nur weiterempfehlen, ist ein gutes buch.
lg, kurt
Am 13.5.2011 schrieb "Gerhard Wrodnigg" wikimedia@dagegen.org:
Hallo Kurt,
du hast gestern gesagt, du könntest mir jene Stelle im VerG 2002 zeigen, die den Vorstand legitimiert, das Vereinsjahr durch Beschluss zu ändern. Das interessiert mich jetzt genauer.
Gerhard