Hallo Günther,
puh, schwierig.
Am 22.05.2012 20:39, schrieb "Günther Zotter":
30 Euro (Ich nehme an, pro Bild)
Da steht "Einmalgebühr pro Auftrag bis zu fünf Abbildungen." "Auftrag" klingt nach einem Preis fürs Scannen durch die Bibliothek, nicht für selbst hergestellte Kopien und Scans.
Für die Diensteistung des Scannens können sie natürlich verlangen, was sie lustig sind, inkl. Preisunterschieden für unterschiedliche Nutzergruppen und gelante Verwendungsarten.
Vorausgesetzt, die reproduzierten Bilder sind gemeinfrei, weil der Urheber über 70 Jahre tot ist (sonst können wir's ja eh nicht nutzen), hat meiner Einschätzung nach die Bibliothek eigentlich nix mehr zu melden. Sie haben keine Urheber-Schutzrechte. Sie erlauben den Zugang zu ihrem Eigentum und sie erlauben den Repro-Prozess als solchen. Kostenlos sogar. Eigentums- und Hausrecht greift also eigentlich nicht. Auf welcher rechtlichen Basis sollten sie Schutzgebühren für selbsterstellte Scans verlangen?
Das Einstellen ins Wikimedia-Projekt ist außerdem eine nichtkommerzielle Nutzung.
Tendenziell würde ich mich nicht fürchten.
Aber. Was hast du oder was hat ein (evt. kommerzieller) Nachnutzer vom Fehlen einer tatsächlichen Rechtsgrundlage, wenn Anwaltspost eintrifft? Stress.
Du selbst kannst dich hinter einer Uploadsocke schützen, der Nachnutzer eher nicht (meist sind es ja Websites mit Impressum bzw. Whois-Eintrag). Wobei aber ihm aber ja vermutlich nicht nachgwiesen werden kann, woher das Bild ursprünglich stammt.
Eine Frage an deine Nerven und dein Gewissen.
Viele Grüße Martina