Vereinsbezug:
Bei der Preisverleihung Ende Jänner 2020 erhielten einige Preisträger(innen) die Münze zum 150-Jahr-Jubiläum des Wiener Musikvereins. Diese erschien als 5-Euro-Neujahrsmünze 2020 in zwei Varianten: Die Kupfermünze in Normalprägung kam in einer Auflage von 200.000 Stück auf den Markt. Von der Ausfertigung in Silber, Qualität "handgehoben", wurden 50.000 Stück hergestellt. Der Erstausgabepreis lag hier bei € 18,60.-, während die Kupfermünze zum Nominalwert ausgegeben wird. Beide Varianten sind in Österreich auch gesetzliche Zahlungsmittel. Diese Auskunft stammt vom Generaldirektor der Münze Österreich AG Mag. Gerhard STARSICH.
Eine Preisträgerin fragte mich nämlich bei der Verleihung, ob ich vielleicht wisse, wie viel ihr "Silberstück" denn eigentlich wert sei, das sie vom Bundesdenkmalamt erhalten hat.
Online-Recht:
Wer kennt sie nicht, die diversen Sterne-Bewertungen, wo man Sterne auf einer Skala von 1 bis 5 vergeben soll, 5 steht für "super"? Ich wurde vom Betreiber eines Strandhotels in Kerala einmal geradezu flehentlich ersucht, ihm die höchstmögliche Bewertung zu geben, da er Buchungen fast nur über das Internet erhalte und diese für ihn überlebenswichtig seien. Die Angestellte in einem Apartment in Zagreb, das man nur online buchen kann, sagte mir beim Auszug, sie würde sich so sehr über die beste Bewertung durch mich freuen, weil ihr "Bonus" bei der Bezahlung von der Anzahl bester Bewertungen abhänge. Auch beim Besuch des Apple-Stores in der Wiener Kärntnerstraße erhält man kurz danach eine E-Mail mit dem Ersuchen, den bzw. die Angestellte(n), mit dem bzw. mit der man es zu tun hatte, zu bewerten. Die österreichischen Gewerkschaften halten diese Praxis für arbeitsrechtswidrig.
Die frühere Bodybuilding-Weltmeisterin und nunmehrige Betreiberin von Fitness-Studios in Bayern Renate HOLLAND klagte die Bewertungsplattform Yelp, siehe www.yelp.de. Diese wird von einer Gesellschaft mit Sitz in Irland betrieben. Sie warf ihr vor, falsche und nicht nachvollziehbare Bewertungen fabriziert zu haben, automatisiert und bar jeglicher Transparenz.
Das Verfahren ging über drei Instanzen (Landgericht München, Oberlandesgericht München, Bundesgerichtshof in Karlsruhe). Während Frau HOLLAND vom Oberlandesgericht München noch Schadenersatz zugesprochen erhielt, verlor sie vor dem Bundesgerichtshof www.bundesgerichtshof.de. Dessen Urteil wurde am 14. 01. 2020 verkündet. Es trägt die Aktenzahl VI ZR 495/18. Man kann es sich im Volltext in der Entscheidungsdatenbank https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung durchlesen. Jede(r) kann es sich durchlesen und sich eine eigene Meinung bilden.
Ich halte es für bedenklich. Abgesehen davon, dass nach Schätzungen rund 20 % aller Bewertungen im Internet gefälscht und oft auch gekauft sind, haben es aus dem Ausland betriebene Bewertungsportale heute in der Hand, ein kleines oder mittleres Unternehmen "kaputtzumachen" - wehren können sie sich dagegen nicht. Die Rechtsprechung in Österreich orientiert sich oft an der in Deutschland, wo rechtliche Probleme meist früher virulent werden.
P. S: Bis Jahresmitte 2020 verordne ich mir selbst eine Posting-Pause. Ich möchte sehen, ob sich aus diesem "Verteiler" eine interessante Diskussionsplattform entwickelt, und zwar mit hochwertigen Beiträgen. Zu wünschen wäre es jedenfalls in Zeiten der Corona-Virus-Furcht, wo es zwangsläufig zu einem Rückgang der sozialen Kontakte kommt. Nur andere zu kritisieren wegen irgendwelcher Kleinigkeiten oder demonstrativ sein Desinteresse an der Leistung anderer zu markieren, ohne selbst etwas Besseres zu bieten, halte ich aber für falsch.