Lieber Gerhard,
du hast natürlich recht, dass Leute dem Verein gegenüber bei Förderung nicht anonym bleiben können. Daher hat sich der Stipendiat dem zuständigen Gremium des Vereins, dem Vorstand, mit vollem Namen erklärt.
Personen ausserhalb dieses Gremiums hingegen haben meiner Kenntnis nach kein Auskunftsrecht über die Personalien von mit Vereinsmitteln Geförderten. Weder der Eintritt in den Verein noch das Ansuchen oder die Gewährung von Förderungen beenden den Anspruch des Einzelnen auf die Einhaltung seiner Persönlichkeitsrechte. Auch entsprechende Ausserkraftsetzungen des Persönlichkeitsrechtes aus deiner Feder sind hier nicht von unmittelbarer Wirksamkeit.
Beste Grüße, Denis
Am 04.02.2011 23:36, schrieb Gerhard Wrodnigg:
Wenn jemand auf Vereinskosten ein Trip gesponsert haben will, dann hat das nichts mit "Persönlichkeitsrechten" zu tun!
Das einzige Persönlichkleitsrecht, das derjenige hat, ist: nicht um Unterstützung anzusuchen!
Es ist völlig inakzeptabel, Leuten "die anonym bleiben wollen" auch nur einen Cent zukommen zu lassen!
Also erwarte ich umgehendst Aufklärung darüber, wem diese Unterstützung zufließt.