Salve,
Am Donnerstag, 26. Februar 2004 19:10 schrieb Ivo Köthnig:
Man kann die Bilder und Texte für alles nutzen. Man
kann sie verkaufen
(wenn man einen Käufer findet), frei verteilen oder sich den Hintern damit
abwischen, nachdem man es aufs Klopapier gedruckt hat.
Stop Ivo - ich finde diesen "flaxigen" Stil auf dieser Liste unpassend,
insbesondere als Antwort auf einen jemand neues, der bereit ist die Wikipedia
zu unterstützen. In meinen Augen suggestierst Du, das diese Arbeit von Herrn
Wolfram Gothe nicht schätzt sehe aber keine Grund ihm unnötig auf die Füße
treten zu müssen. Selbst wenn man nicht empfindlich ist, ich würde sagen mit
sochen Antworten haben wir eine 50:50 Chance, das der Neue Abstand von der
Wikipedia nimmt.
Am Donnerstag, 26. Februar 2004 17:16 schrieb Wolfram
Gothe:
> Erst mal eine Frage aus reinem Interesse: ich hatte an dem Artikel über
> Perspektive gearbeitet und da erinnerte ich mich, daß ich da schon einmal
> einen Essay geschrieben hatte , der thematisch dazu paßte und habe den
> etwas modifiziert unter [[Raumwahrnehmung]] rein gestellt - keine zwanzig
> Minuten später schreibt mir der Admin [[tsor]], daß es den Artikel auch
> online auf einem Architekturportal gebe und ich solle klarmachen, daß der
> wirklich von mir ist.... Woher in drei Teufels Namen konnte der das so
> schnell herausfinden? Ich mußte selber erst zehn Minuten in meinen
> Bookmarks suchen, bis ich wieder wußte, wo das war....?????
Es gibt eine Seite mit der Übersicht über alle letzten Änderungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Recentchanges
Dann schauen nicht nur die Admins auf neue Beiträge um zu sehen, ob der
Beitrag sinvoll ist, destruktiv oder eine URV. Bei sehr geschliffenen
Beiträgen, die aufeinmal hereingestellt werden ist eine Vermutung naheligend,
das dies Copy&Paste und kein eigener Text war.
Und z.B. per Google findet man dann die Webseiten.
Das tsor Dich gefragt hat, ob dieser Text wirklich von Dir ist sollte Dich als
Autor doch freuen. ;)
> Hier meine frage zur GNU-FDL: ich habe Wikipedia
eigentlich erst gestern
> entdeckt, aber schon einen ganzen Arbeitstag damit verdaddelt. Beim
> Thema [[Radierung]] kenn ich mich ziemlich gut aus und habe auch eigene
> Arbeiten, die ich natürlich ohne groß nachzufragen als Beispiele
> verwenden konnte. Nun lese ich aber die GNU FDL und mir ist zwar klar,
> daß andere die Sachen, die hier entstehen auch kommerziell nutzen dürfen,
> was die Verwendung der Bilder mit einschließt. Jetzt kommt meine Frage:
> Ist damit die Verwendung *dieses* speziellen Jpgs, PHNgs oder sonstwas
> gemeint, oder trete ich auch die *totalen* Bildrechte damit ab?
Ulrich Fuchs schrieb:
--snipp--
Standarddisclaimer: Ich bin kein Anwalt. Aber im Grunde lizenzierst Du mit >
der GNU FDL ein "Dokument" - soll heißen, das spezielle Dokument und kein
anderes, ähnliches. In meinen Augen gilt die GNU FDL nur für die hochgeladene
.jpg-Datei, nicht für Dein Original.
--snapp--
Ich Diskutiere gerade auf internationaler Wikipedia-Ebene das Thema Bilder und
mögliche Lizenzen, u.a. mit dem Autor/Vater der GNU FDL [[Richard Stallmann]]
und selbst er beginnt mit seiner Antwort, er sei kein Anwalt. Die GNU FDL und
unsere Dokumentation zum Thema Bilder ist leider IMHO noch nicht perfekt.
Du stellst daher zurecht eine gute Frage. Ich bin auch kein Jurist, aber in
der aktuellen Diskussion ist eine Reduzierte Auflösung und Qualität eine
Möglichkeit von wirtschaftlich interessanten Kunstwerken eine Abbildung unter
GNU FDL zu bekommen. Z.B. haben Museen durch den Rechte Verkauf für Postern
und Postkarten eine Zusatzeinnahme.
Wir gehen gerne Deiner Unsichheit nach, können z.Z. aber keine verbindliche
Antwort geben.
Mitlerweile steht auf der Liste der Gute Verglich Foto und Rechte des Negativ/
Positv Inhabers - trozdem meine Erläuterungsideen zum Thema:
- Ölbild, Rechteinhaber ist der, der das Bild besitzt.
- Foto-abbildung des Ölbildes, es entsteht durch die technische Aufnahme kein
neues Werk, der Fotograf erhält wie ein Buchsetzer keine Urheberrecht (Ein
Buchübersetzer würde diese jedoch erhalten)
- Vertreib dieser Fotoabbildungen geschen nur unter Zustimmung des
Rechteinhaber des Ölbildes
-Gebäude, der Bauherr erwirbt nicht die Rechte nach gleichen Plänen ohne
Lizenz des Architekten ein gleiches zweites Gebäude zu bauen.
-Fotografiert ein Fotograf ein Gebäude, entsteht ein neues Werk
(Bildkomposition: Ausschnitt, Licht....) weil das Gebäude in der
Öffentlichkeit steht, darf er dieses ohne Lizenz vom Architekten vermarkten.
-Verschenkt jemand eine Autogramkarte, so verschenkt er nicht die Rechte an
diesem Photo
-Postkarte, man kann eine kaufen, aber man hat nicht das Recht diese zu
Vervielfältigen
-Fotokopiervorlagen für Schulklassen, der Lehrer darf sie Fotokopieren, aber
nicht das Buch neu verlegen oder Übersetzen
-Softwarefirma hat ein großes Softwareprojekt und stellt eine Funktion (ein
Teil) unter GNU
-Roman, der Autor schreibt von seinem Roman eine Kurzgeschichte.
-er stellt die Kurzgeschichte unter GNU FDL
Letzte zwei Fälle sind klar, nur die Kurzgeschichte und nur die Funktion
dürfen verwendet werden. Ähnlet ein Kinofilm zu sehr dem langen Roman, so
liegt eine Verletzung des Urheberrechtes des Autors vor.
Durch die Digitalisierung entsteht kein neues Urheberrecht für die
digitalisierung.
Die GNU FDL berücksichtig immer nur ein Dokument (Dokument=Objekt aus den
Objekten Text, Bild) und ist eine Lizenz, genau dieses Objekte gemäß der GNU
verwenden zu dürfen.
Ich dürfte eine Radierung nach Deiner GNU-FDL Vorlage erstellen, müßte diese
dann aber auch unter die GNU-FDL stellen.
Einmal unter GNU-FDL gestellte Dokumente sind unwiderruflich unter dieser
Lizenz nutzbar (es sei denn, ich hoffe es geschieht nie, jemand würde
erfolgreich die GNU-FDL anfechten, dann würde das normale Urheberrecht
gelten), es sei den jemand, der die Rechte an dem Dokument nicht hätte, hätte
diese unter GNU-FDL veröffentlicht: Eine "Raubkopie" bleibt
"Raubkopie" auch
wenn der Cracker etwas von GNU schreibt.
Das Museum könnte zu einem Bild verschiedene Lizenzen verkaufen, eins für
Postkarten, eins für Poster, eins für TV....
Fazit
Mein Verständnis ist, das die GNU-FDL nur ein Dokument, nicht eine Werk oder
Objekt Lizensiert, d.h. genau die Pixel und das Muster unterliegen der GNU
FDL, aber nicht das Orginal, oder höhere Auflösungen.
Eine verläßlichere, verständlichere Erklärung tut trozdem not.
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GEGENFRAGE
Angeommen der Urheber einer Radierung ist noch nicht 70 Jahre tot
[[Urheberrecht]] und ich möchte ein Bild veröffentlichen, habe ich als
Druckinhaber bei einer Auflage von 10 Exemplaren das Recht dazu, oder nur
der, der die Platte besitzt?
Wie ist es bei der Steinradierung, wenn der Stein bereits wieder geschliffen
ist?
*g*
Ich hoffe das Deine Begeisterung für die Wikipedia erhalten bleibt, bzw noch
weiter wächst - Danke für Deinen Beitrag
rob
PS: verdaddeln = nichts sinvolles tun != Wikipedia ;)
!= bedeutet ungeich