"Agon S. Buchholz" <asb(a)kefk.net>et>:
Die Noten leider auch nicht. Audio-Aufnahmen
unterliegen einem absurd
komplizierten Rechtswirrwarr, das fängt mit dieser seltsamen
Ausnahmeregelung an, dass Noten anscheinend überhaupt nicht kopiert
werden dürfen (im Gegensazu zu Büchern, abgedeckt durch Abgabe an VG
Wort durch Copyshop), von Aufführungen aus kopierten Noten mal ganz zu
schweigen.
Aber ich kann doch (wenn ich kann....*grins*) einfach einen Klavierabend
mit
Schubertpreludes veranstalten, ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen. Und
wenn ich die Notenblätter von meinem Urgroßonkel geerbt habe zahle ich doch
selbst dafür nichts....
Nicht so ganz. Bei GNU GPL kann man ja beispielsweise
eine Applikation
unter der GNU FDL freigeben, das Binary zum freien Download anbieten,
man muss jedoch die Sourcen nicht dazupacken. Wenn jemand die Sources
dann doch haben will, verpflichtet die GPL allerdings dazu, diese auf
Aufforderung herauszugeben.
Gilt das für diese und *nur* diese Application? Es wäre
doch denkbar, daß
ich einen kleinen Programmbestandteil als eigenständiges Programm unter der
GNU freigebe, daß ich dann auch den zugehörigen Quellcode zeigen muß ist
mir im Prinzip klar. Da kann doch aber niemand von mir verlangen auch die
nichtöffentlichen Teile des Programms herauszurücken??
Beispiele: Apples Safari, das ja zu einem Teil auf dem KDE-Konqueror-Projekt
basiert und hat Apple nicht auch den Darwin-Kern als GPL veröffentlicht?
Aber die veröffentlichen deswegen ja noch lange nicht wie Darwin dann mit
den anderen Layern des OS interagiert.... ???
Menno, was man hier alles dazulernt......
Liebe Grüße an alle
Wolfram