Bilder mit einschließt. Jetzt kommt meine Frage: Ist
damit die Verwendung
*dieses* speziellen Jpgs, PHNgs oder sonstwas gemeint, oder trete ich auch
die *totalen* Bildrechte damit ab? Will heißen, wenn irgendwer irgendwie
ein hochauflösendes Tiff in die Hand bekommen sollte, darf der das dann
einfach verwenden? Falls das so ist, nehme ich die Bilder lieber wieder
raus, schließlich lebe ich davon....
Standarddisclaimer: Ich bin kein Anwalt. Aber im Grunde lizenzierst Du mit der
GNU FDL ein "Dokument" - soll heißen, das spezielle Dokument und kein
anderes, ähnliches. In meinen Augen gilt die GNU FDL nur für die hochgeladene
.jpg-Datei, nicht für Dein Original.
Uli