[Wikide-l] Textplagiat juristisch folgenlos (was: Textplagiate durch hpd-online.de)

Johann H. Addicks addicks at gmx.net
Mi Dez 5 18:58:54 UTC 2007


> ich darauf aufmerksam, dass der "Humanistische Pressedienst" für seine
> Rubrik "Gedenktage" (http://hpd-online.de/gedenktage) offenbar immer mal
> wieder aus der Wikipedia abschreibt, manchmal fast ganze Artikel, 
> manchmal nur wenige Sätze, teils minimal bis leicht verändert, teils 
> wortwörtlich, und immer ohne jegliche Quellenangabe "Wikipedia", von 
> lizenzkonformem Verhalten ganz zu schweigen. 

Zwei Aspekte

a) Ich kann vermuten, dass Personen beim HPD immernoch daran knabbern, dass ihre Organisation bislang noch nicht den Wikipedia-Relevanzkriterien genügt, der Artikel über ihre Organisation in Folge die Löschkandidatur nicht überstanden hat. Das würde ein ambivalentes Verhalten gegenüber beschriebenen Mails erklären können. 

b) Schaue Dir mal die Aufstellung unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/Mängel
an, sofern Du über schnelles Internet und einen leistungsfähigen Browser verfügst. Ich interpretiere es so, als dass diese Seite eine gutes Tutorial für "illegale Weiternutzer" ist, aus dem sie sich mühelos herleiten können, dass Ihnen keine Gefahr droht. 

Rechtliche Handhabe gegen Mißbrauch haben nur die Artikelautoren, diese besitzen die ausschließlichen Urheberrechte am Text. (Nicht etwa "die Wikipedia" oder konkreter "Die Wikimedia Foundation", auch wenn dieses oft angenommen wird.) 

Die Artikeltexte der Wikipedia können meiner Einschätzung nach derzeit beliebig lizenzwidrig ge- und mißbraucht werden, ohne dass die Täter irgendwelche juristischen Konsequenzen fürchten müssten. Nach meinen Informationen hat noch kein Artikelautor seine Ansprüche gegen einen solchen lizenzlosen Nutzer durchsetzen können, und dieses bislang auch nicht ernsthaft versucht. Es hat allenfalls formlose Mailwechsel auf Initiative unbeteiligter Wikipedianer gegeben, die sich oft mit dem Vorwurf der Besorgung fremder Rechtsgeschäfte konfrontiert sehen. 

(Als Hinweis, teilweise in eigener Sache: Bei den Fotografen verhält sich dieses oft anders, hier wurden bereits mehrfach deutsche Gerichte bemüht.)

-jha-