[Wikide-l] Lizenzfragen

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Fr Jan 7 02:48:42 UTC 2005


Nachdem ich heute eine Wikipedia auf DVD in CHIP gesehen
habe, moechte ich in Erinnerung rufen, dass unzufriedene
Nutzer [1] diesem Projekt erheblich schaden koennen, wenn
sie sich auf unseren viel zu laxen Umgang mit der GNU FDL
berufen. Ausserdem schadet es unserer Rechtsposition bei
der Bekaempfung unrechtmaessiger Nutzungen, wenn wir uns
selbst nicht an unsere Lizenz halten. Daher sollte eine
Arbeitsgruppe DRINGEND die Wikipedia und ihre von uns
verantworteten Ableitungen (Reader, CD usw.) nach Massgabe
der folgenden Punkte durchforsten.

Es wird im uebrigen um Mitteilung gebeten, ob ungefaehr ein
Termin hinsichtlich des Vorliegens des Rechtsgutachtens
genannt werden kann.

[1] Siehe etwa
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Beschwerde_gegen_alle_Admins
mit Stellungnahme von Bernhard Reiter zur Frage der
Loeschung von Artikeln. Dass geloeschte Inhalte intern
sichtbar bleiben ist unter Lizenzgesichtspunkten
problematisch.

Problematische Punkte

* Urhebernennung bei Textspenden Dritter

Es existiert dazu keine verbindliche Konvention. Am
sinnvollsten waehlt man dazu die Diskussionsseite, moeglich
waere auch der Artikel selbst (s. Artikel Carové). Es ist
ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der
Wikipedia-CD diese Informationen wegfielen.

* Urhebernennung bei Bildern

Es ist ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der
CD  nicht die Angaben der Bildbeschreibungsseiten vorhanden
sind.

* Urhebernennung bei Uebersetzungen

Es genuegt meines Erachtens nicht, sich mit der Existenz
eines Interwikilinks (moeglicherweise eines von vielen) zu
begnuegen. Siehe dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kandidaten_f%C3%BCr_exzellente_Artikel#Seabiscuit_.28Rennpferd.29.2C_5._Januar
Bei Uebernahme von uebersetzten Artikeln in Wikireader usw.
ist sicherzustellen, dass die Urhebernennung und die
transparente Kopie (eine maschinenlesbare Kopie in einem
Standardformat) gewaehrleistet sind.

* Verfahren bei Zusammenfuegungen

Werden Textteile in andere Artikel eingefuegt, so muss dies
ebenfalls Urhebernennung (Versionsgeschichte) und
transparente Kopie beruecksichtigen. Dies gilt auch, wenn
ein Artikel geloescht und sein Inhalt in einen anderen
eingefuegt wird. Bei der Loeschen von Versionen
insbesondere wg. URV, das neuerdings moeglich ist, kann es
sehr leicht vorkommen, dass Lizenzverstoesse durch die
Loeschenden vorgenommen werden. Diese sind aber nicht
akzeptabel.

* Transparente Kopie als Link

Waehrend man bei "unseren" Servern argumentieren kann, dass
es sich um das gleiche Angebot handelt, stellt sich die
Frage, ob man sich bei Offlineprodukten wie Readern oder
der CD mit einem Internetlink begnuegen darf.

* Urhebernennungen 

Es muss sichergestellt sein, dass man automatisiert bei
hunderten Autoren die "five of the principal authors"
angeben kann.

Klaus Graf