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Björn Bühler nospam.buehler at gmx.net
Di Apr 19 16:54:30 UTC 2005


> At 16:26 19.04.2005 +0200, Björn wrote:
>
>> Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum Steffen unbedingt die 
>> Unveränderlichkeit seiner Bilder bestimmen möchte.
>> Aber vielleicht hilft ja folgende Idee: Die GFDL bietet die 
>> Möglichkeit, bestimmte Abschnitte eines Dokuments als 
>> unveränderlichen Abschnitt zu definieren.
>
> Falsch! Genau das geht so nicht!
> Unverändeliche Abschnitte sind ganz bestimmte Abschnitte, nämlich 
> zweitrangige, die nichts mit dem Inhalt des Dokumentes zu tun haben 
> dürfen.
> Und um ein Paßbild des Autors als Autor geht es ja sicher nicht oder? 
> ;-))
>
> Aus der GFDL:
>
> " 1. Anwendbarkeit und Definitionen
> ...
> Ein zweitrangiger Abschnitt ist ein benannter Anhang oder eine 
> Enleitung des Dokumentes, der sich ausschließlich mit dem Verhältnis 
> des Autors oder Verlegers des Dokumentes zu dem eigentlichen Thema des 
> Dokumentes (oder damit zusammenhängender Dinge) beschäftigt, und der 
> nichts enthält, das direkt zu dem eigentlichen Thema gehört. (Wenn das 
> Dokument beispielweise ein Buch über Mathematik ist, dann darf ein 
> zweitrangiger Abschnitt nichts über Mathematik enthalten).

Eben deshalb kann ein unveränderlicher Abschnitt doch beispielsweise 
enthalten: "Den gezeigten Sonnenuntergang hat Björn Bühler im 
Sommerurlaub auf Ibizza fotografiert." Dadurch erklärt der Autor doch 
nichts anderes als sein  Verhältnis zum eigentlichen Thema. Oder sehe 
ich das falsch?

Björn
-- 
Benutzer:Bühler <http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:B%C3%BChler>