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Paul
paul at 2E-Support.de
Di Apr 19 19:28:03 UTC 2005
At 18:54 19.04.2005 +0200, Björn wrote:
>Icke wrotete dette:
>>At 16:26 19.04.2005 +0200, Björn wrote:.....
>>>Aber vielleicht hilft ja folgende Idee: Die GFDL bietet die Möglichkeit,
>>>bestimmte Abschnitte eines Dokuments als unveränderlichen Abschnitt zu
>>>definieren.
>>...
>>Unverändeliche Abschnitte sind ganz bestimmte Abschnitte, nämlich
>>zweitrangige, die nichts mit dem Inhalt des Dokumentes zu tun haben dürfen.
>>Und um ein Paßbild des Autors als Autor geht es ja sicher nicht oder? ;-))
>....
>Eben deshalb kann ein unveränderlicher Abschnitt doch beispielsweise
>enthalten: "Den gezeigten Sonnenuntergang hat Björn Bühler im Sommerurlaub
>auf Ibizza fotografiert." Dadurch erklärt der Autor doch nichts anderes
>als sein Verhältnis zum eigentlichen Thema. Oder sehe ich das falsch?
1. Machen kann man alles mögliche *gg* und solange es keine Probleme gibt
braucht man eigentlich auch gar keine Lizenz. Einen Vertrag braucht man
(akut) ja immer nur wenn es unterschiedliche Ansichten zu einem Problem
gibt und Forderungen wie Schadensersatz anstehen.
(Natürlich muß dann der Vertragstext schon, vor allem auch rechtzeitig
vorgelegen haben :-( )
2. Wenn man aber in Anspruch genommen wird vom: Nutzer, Urheber, Inhaber
der Verwertungsrechte, GNU (Namensrecht), Mitautoren etc... ist es immer
gut eine saubere Argumentationlinie zu haben. (Spitzfindigkeiten oder
gewagte Auslegungen, behalte ich mir immer als stille Reserve vor ;-) ).
3. Ich dachte es geht um eine Enzyklopädie ;-). Und wenn das Foto in einem
Artikel erscheint sollte es eigentlich immer Bezug zum Thema haben, sonst
{{LA}} *fg*
4. im Bildnamensraum, wo es nur um die Freigabe des Bildes geht ist das
Bild wohl automatisch immer das Thema des Dokumentes (Bild).
3. & 4. das Bild selber soll ja GFDL- oder "äquivalent"- Frei sein und die
Zusammenführung Artikel + Bild (nach §5-GFDL "Dokumente kombinieren") auch.
Moins KS